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GEG ade – was vom Habeck übrig blieb

02 Mar

By: Alexander Faust

Gesetze und Richtlinien

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Für ihr gemütliches Timing bei der Umgestaltung des verhassten GEGs („Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“) war die Koalition zuletzt bespöttelt worden – doch in letzter Minute kam das Positionspapier zur neuen GMG-Regel noch pünktlich im Februar auf den Tisch. Dabei hat sich die Union weitgehend durchgesetzt: Die vielgeschmähte Pflicht zu einer zu zwei Dritteln erneuerbar betriebenen Heizung ist vom Tisch. Die Neuregelung reagiert damit wohl bewusst auf die wirtschaftliche Schwäche auf dem Heizungs- und Sanierungsmarkt. Der Klimaschutz wird in die zweite Reihe verwiesen und die angestrebte Emissionseinsparung im Gebäudesektor bis 2045 kurzerhand auf die Dreißiger- und frühen Vierzigerjahre verschoben. Dafür sollen die weniger restriktive Vorgaben für Heiztechnologien der zuletzt äußerst zähen Branchenentwicklung kurzfristig einen Schub geben – und viele in der Baubranche reagieren optimistisch. Allerdings bringen die neuen Vorgaben auch neue Investitionsunsicherheiten mit sich. Klar ist jedenfalls: Dieser GMG-Ansatz zur Ankurbelung der Binnenkonjunktur wird eine riskante Wette.

 Der Artikel kurz zusammengefasst

Die Regierung hat die Eckpunkte für die Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgelegt, dass die GEG-Novelle der Ampel ersetzen und das bis Ende Juni verabschiedet werden soll. Kernpunkt ist die Abschaffung der Verpflichtung, als neue Heizungen nur zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betriebene Systeme zuzulassen. Außerdem wird die Einführung der verpflichtenden Anteile der Zugabe von Bio-Brennstoffen in fossilen Heizungen gegenüber den GEG-Bestimmungen abgesenkt. Die Vorgaben an die Gemeinden für die kommunale Wärmeplanung werden gelockert und entbürokratisiert. Kritiker sehen eine weniger ambitionierte Klimapolitik am Werk, die eine Verfehlung der Klimaziele in Kauf nimmt. Die Heizungsbranche klammert sich derweil an die versprochene Fortführung der Förderung für erneuerbare Heizsysteme. Ob die Abschaffung des regulatorischen Drucks auf dem Heizungsmarkt eine belebende Wirkung haben werden, bleibt abzuwarten. Da die Nullemissionsziele für 2045 in Kraft bleiben müssen, ist davon auszugehen, dass die ordnungspolitischen Folterinstrumente spätestens im nächsten Jahrzehnt wieder hervorgeholt werden. Womöglich, so die Kritik am Gesetzesentwurf,  wird die Energiewende dadurch langsamer und für die Verbraucher noch teurer.     

Späte Rache oder Schritt nach vorne?

Die etwas triumphalistische Präsentation des Positionspapiers für die Neufassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch CDU-Jens Spahn hatte mehr mit politischen Ritualen zu tun als mit der Sache: Mit der aufrichtigen Begeisterung eines 4-Jährigen, der sich bei der Weihnachtsbescherung über sein neues Feuerwehrauto freut, zelebrierte der CDU-Fraktionsvorsitzende das Ende des „Habeckschen Heizungsgesetzes“ (und damit den Sieg über einen eigentlich bereits erledigten Phantom-Gegner).

Damit war der Ton gesetzt: Es geht beim Neuentwurf des GMGs nicht in erster Linie um Sachthemen, sondern vor allem viel um Identitätspolitik der konservativ-neoliberalen Spielart („Freiheit für den Heizungskeller“). Ein zentrales CDU-Wahlversprechen wird eingelöst, vor dem Baden-Württemberg-Wahlkampf noch einmal das Profil gegen die Grünen auf der einen und nicht zuletzt die AfD auf der anderen Seite geschärft: Durch den kompletten Wegfall der 65%-Regel für erneuerbare Anteile bei der Wahl eines Heizsystems kann das alte „Heizungsgesetz“ auch rechts von CDU/CSU nicht mehr gegen die Merz-Regierung ausgespielt werden.

Die SPD hätte als Mitarchitektin des vorigen GEGs und durch ihre Präsenz im Umwelt- und Bauministerium ihr Gewicht mehr in die Waagschale werfen können, tritt aber offenbar im Rahmen eines koalitionsinternen Kompromisses mit ihrem Profil klar in den Hintergrund und lässt die Unionsparteien ihren Triumph voll auskosten.

Das Problem dabei ist offensichtlich: Beim Gebäudeenergiegesetz (und das kann auch die Umbenennung nicht verhindern, auch wenn die offenbar Programm ist), geht es im Kern um die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele für den Gebäudesektor. Die Lösung des 2024er GEGs (die Einschränkung der Wahl des Heizsystems) war aus marktliberaler Sicht radikal einseitig, aber immerhin konsequent.

Das aktuelle Gesetzesvorhaben macht den Eindruck, das von der CDU/CSU schon in Oppositionszeiten formulierte Ziel – Reform der Reform und zwar in Form einer Abschaffung – unbedingt durchziehen zu wollen. Der Gedanke, wie genau die gesetzlich geforderte Klimaneutralität jedoch anders erreicht werden soll, scheint (wenn überhaupt) an zweiter Stelle gestanden zu haben. Die Eckpunkte des Papiers legen sich jedenfalls nicht wesentlich über die Legislaturperiode hinaus fest.

Dafür liefert es Anhaltspunkte, wie die Vorgabe stattdessen erfüllt werden soll: Statt den Haushalten und Gebäudebetreibern sollen vor allem die Wärmelieferanten künftig für die Klimaneutralität der Heizenergie zuständig sein – auch wenn entscheidende Details noch fehlen. Dieses Positionspapier ist damit noch ziemlich weit davon entfernt, ein fertiges Gesetz zu sein (auch wenn dieses im Siebenmeilenstiefelschritt in knapp vier Monaten an den Start gehen soll, siehe unten).

Die 5 schmalen Seiten des Eckpunktepapiers werden daher derzeit von der Branche einer intensiven Exegese unterzogen, um nach Anhaltspunkten zu suchen, wohin die Reise gehen soll.

Die Eckpunkte des Positionspapiers

  • Das den Verfasserinnen und Verfassern Allerwichtigste kommt im Entwurf zuerst: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“ Das soll die Abschaffung der „Betriebsverbote“ für bestimmte überalterte Heizungssysteme im Bestand mit einschließen.
  • Gleichzeitig versichert die Regierung laut Entwurf „die Klimaziele im Blick“ zu behalten, „mit dem Ziel, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden“. Wie diese Quadratur des Kreises gelingen soll? Indem das Ordnungsrecht eben nicht, wie gewünscht, komplett eingemottet wird, sondern an anderer Stelle wie ein Teufel aus der Box wieder hervorschießt:
  • Damit neben den vom alten GEG mehr oder weniger allein erlaubten, da potenziell 65%-Ziel konformen Technologien Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung und Biomasse auch Öl- und Gasheizungen weiter frei verfügbar sein sollen, kommt die Verpflichtung also von anderer Stelle: Nicht mehr die Heizung soll reguliert werden, sondern der Brennstoff, der eingefüllt wird.
  • Dabei bleiben bestehende Heizungen (wie schon überwiegend im alten GEG) bis Ende 2044 laut Eckpapier völlig frei von Verpflichtungen. Ab Inkrafttreten des neuen GMGs müssen neu eingebaute fossile Heizungen „zu einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff“ („Bio-Treppe)“ betrieben werden.
  • Die Quote soll 2028 in Höhe von „bis zu einem Prozent“ (ja, klingt wirklich so ambitioniert) starten. Ab 1.2029 müsse dieser Anteil bei mindestens 10 Prozent liegen, „den weiteren Anstieg bis 2040 legen wir in drei Schritten im Gesetz fest“ (richtig gehört: hier wird es interessant – doch genau an dieser Stelle halten sich die Initiatoren noch bedeckt. Laut altem GEG hätte die Bio-Treppe für den Einbau von Gas- und Öl-Heizungen vor Abschluss der Wärmeplanung noch mit 15 Prozent Anteil im Jahr 2029 beginnen sollen und wäre bis 2040 auf 60 Prozent Anteil gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass aus Sicht der aktuellen GMG-Architekten auch hier weniger mehr sein wird).
  • Wichtig für die von dem Papier in Anspruch genommene Sozialkompatibilität: Für diesen klimafreundlichen Anteil soll der CO2-Preis entfallen.
  • Von der „moderaten Grüngasquote“ sollen Industrie und Gewerbe ausgenommen Zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen bzw. klimafreundlichem Heizöl werden die Inverkehrbringer verpflichtet.
  • Was „klimafreundlich“ ist, wird im Vergleich zum alten GEG deutlich großzügiger „technologieoffen“ (Wortlaut Eckpapier) aufgefasst. Mit im Boot sind „Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl“. Gerade beim sogenannten blauen und orangenen Wasserstoff wird der CO2-Gehalt jedenfalls recht energieintensiv von Erdgas abgeschieden. Beim türkisen Wasserstoff muss für dessen Gewinnung Biomasse und Abfall verfeuert werden.
  • Mit der Einführung der Quote sollen laut Eckpapier bis 2030 insgesamt mindestens zwei Millionen Tonnen CO2 eingespart Immerhin hält sich das Papier eine Hintertür offen: „Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgesteuert.“ Das wäre dann aber vermutlich ein Problem für die dann amtierende Regierung.
  • Die Europäische Gebäuderichtlinie (EBPD) soll durch das Gesetz ebenfalls erfüllt werden. Der springende Punkt: Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie verlangt, dass ab 2028 öffentliche Nichtwohngebäude und ab 2030 alle neuen Gebäude Nullemissionshäuser sein sollen. Da der Neubau sich hier bereits auf die Ziellinie zubewegt (Regierung und Verbände sprechen bereits jetzt von einer Erfüllung zu mehr als 90 Prozent) sieht die Situation für den Gesetzgeber hier komfortabel aus.
  • Aus diesem Grund wird betont: Dadurch werden „keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen“ ausgelöst. Sprich: Der Bestand bleibt ungeschoren.
  • Die zweite große Baustelle, die die Ampel-GEG-Reform hinterlassen hat, waren die Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung. Das komplizierte Netz an lokalen Einführungsfristen und GEG-Anforderungsgeltung je nach Standort dürfte nicht wenig zu Attentismus und bröckelnder Heizungstauschnachfrage beigetragen haben. Hier setzt die schwarz-rote GMG-Reform stark auf Vereinfachung. Um gerade die kleineren Kommunen diese zu entlasten, soll das Wärmeplanungsgesetz „zügig“ novelliert und für Kommunen unter 15.000 Einwohnern bundesweit einheitlich deutlich vereinfachen. Das betrifft z. B. die Datenerfassung. (Dazu kommt ja grundsätzlich: Da es durch den Wegfall der 65%-Regel keinen mit der kommunalen Wärmeplanung verbundene Heizungstauschverpflichtung mehr geben wird, wie im alten GEG, hängt für die Einwohner nicht mehr so viel davon ab.)
  • Der Aus- und Umbau der Wärmenetze soll gleichwohl vorangetrieben werden (mit transparenten Preisen „auf einem bezahlbaren Niveau“.

Förderung soll bleiben – schmallippige Zusagen als Strohhalm

Die Neuausrichtung des GMGs nimmt also den regulatorischen Druck auf die Gebäudebesitzer ganz aus dem (Heizungs-)Kessel. Für viele in der Branche ist das ein zwiespältiges Signal: Zwar war den einen oder anderen nicht unbedingt ganz wohl mit der Verbots- und Regulierungskultur der vorigen GEG-Neufassung, doch gleichzeitig ist die Heizungsnachfrage historisch niedrig – und ganz ohne Handlungsdruck fürchten viele, dass der Attentismus weiter hoch bleibt.

Mit allgemeiner Erleichterung wird bezeichnenderweise der kleinste und lapidarste Absatz im Eckpapier angenommen: „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“ Gefördert sollen überdies laut Interviewandeutungen weiterhin nur Heizsysteme mit erneuerbarem Anteil und keine konventionellen Gas- und Ölheizungen.

Zeitplan: vor dem kommunale-Wärmeplanungs-Stichtag soll alles in trockenen Tüchern sein 

Der Zeitplan der Regierung ist ambitioniert: Bis Ostern – also vor dem 5. April 2026 – will die Koalition einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Und noch in diesem Frühjahr soll sich dann der Deutsche Bundestag damit befassen. Ziel ist, dass das Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Dieser Stichtag ist wohl kein Zufall. Wie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe anmerkt, fällt dieses Datum mit der Frist für die kommunale Wärmeplanung in Kommunen ab 100.00 Einwohnern zusammen, deren Bewohner danach laut altem GEG bei Neuheizungskauf zu 65 Prozent erneuerbar betrieben Systemen verpflichtet wären – was das GMG ja gerade abschaffen will.

Ist der Keks schon gelutscht?

Die Zweifel an dem Zeitplan und den Aussichten der GMG-Reform werden in der Presse bereits lauter: So bestehen zwar wenige Zweifel, dass die Koalition im Bundestag zustimmen wird (ein neuer Ampel-Zankapfel erscheint unwahrscheinlich – das verbrannte Kind SPD dürfte das „Heizungsgesetz“-Feuer scheuen). Der Bundesrat bleibt aber eine mögliche Klippe, da zumindest grün mitregierte Länder dem neuen GMG-Entwurf spinnefeind sein dürften. Auch Klagen gegen den Entwurf (mit dem Vorwurf des Unterlaufens der grundgesetzlich verankerten Klimaschutzziele) halten viele für möglich – die Umweltaktivisten scharren schon mit den Hufen.

Zudem weist der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) darauf hin, dass auch die Kompatibilität des Entwurfs mit den EU-Vorgaben für die Dekarbonisierung von Gebäuden vielleicht nicht so sicher ist, wie das Papier suggeriert – das heißt im Klartext, wenn das Gesetz vor Gericht gegen die Ökos durchkommt, kann es womöglich immer noch von Brüssel gestoppt werden.

Reaktionen I: Umweltorganisationen und Verbraucherschützer erbleichen

Umweltorganisationen wie das Umweltbundesamt (UBA) werfen dem GMG-Entwurf bereits im Embryonalstadium eine katastrophale Bilanz vor: Durch Abschaffung der GEG-Regulierung entfallen laut den UBA-Modellrechnungen 30 Millionen Tonnen an CO2-Einsparung.

Abgesehen davon, dass es aus Expertensicht wie eine seltsam ineffiziente Art der Energieeffizienz anmutet, wenn erst Strom verwendet wird, um Gas zu produzieren, der auch direkt eine Wärmepumpe betrieben könnte: Den Verbraucherschutzorganisationen wie co2 online graut es vor allem vor den Kosten, die durch die Grüngas-Regulierungen auf die Haushalte zukommen könnten: Die von den Koalitionären angepriesenen Alternativen gelten als besonders teuer in der Produktion und sind zudem gegenwärtig in Deutschland nur in begrenztem Ausmaß verfügbar.

Wirtschaftsministerin Reiche hat diese Kritik zwar mit dem künftigen Potenzial gekontert – und vor allem Erdgasbohrungen in der Nordsee und mögliche Biogasimporte (ausgerechnet aus dem in seiner Existenz bedrohten und daher als Lieferanten alles andere als zukunftssicheren Erzeugerland) Ukraine in Aussicht gestellt.

Bezeichnenderweise gab es jedoch selbst aus der eigentlich nicht als fundamentalökologisch verschrienen Industrie höfliche Anmerkungen des BDI, dass die Grüngasquote in seiner Nutzung für die Gebäudewärme dringend begrenzt werden müsse – damit der Wasserstoffhochlauf in der Industrie nicht beeinträchtigt wird. Ganz offensichtlich teilt der Verband den Optimismus der CDU-Politiker über die Menge des künftig verfügbaren Wasserstoffs nicht.

Reaktionen II: Branchenverbände sachlich, vor allem erleichtert über Ende der Ungewissheit

In der Baubranche selbst sind die Reaktionen wohlwollend, aber nicht eben enthusiastisch im Tonfall. Ganz allgemein überwiegt bei den meisten Branchenverbänden die Erleichterung, dass die Ungewissheit über die Zukunft des GEGs endet. Dass damit die Verbraucher endlich wissen, was auf sie zukommt, kann man zwar aktuell beileibe nicht sagen, doch der GMG-Fahrplan bis 2040 soll ja schon innerhalb von 5 Wochen im Detail vorgelegt werden.

Gleichzeitig wird vor allem die Fortführung der Förderung mit Erleichterung aufgenommen – und damit bezeichnenderweise eine Randnotiz des bisher vorliegenden GMG-Entwurfs. So loben der Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) unisono die Fortführung der Förderung – und mahnen beide zu einer weiteren Stabilität und Verlässlichkeit der Konditionen – zumal die Heizungsbranche in den vergangenen Jahren alles auf die Wärmepumpen-Karte gesetzt und wahnsinnig viel investiert hat.

Andere Verbände versuchen ihre Claims abzustecken (womit sie natürlich genau ihre Aufgabe als Verbände erfüllen): Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) fordert mehr Klarheit für den Neubau, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) verlangt eine Verankerung der Kraft-Wärme-Kopplung als zentraler Bestandteil des Energiesystems im GMG.

Die Verbände der Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wünschen sich, dass die Novelle das Gesamtsystem „Gebäude” stärker in den Blick nehmen und das Zusammenspiel von Wärmeerzeugung, Lüftung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomation und intelligenter Betriebsführung berücksichtigen soll.

Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle Fachbereich RTG freut sich über einen Bedeutungszuwachs der energiesparenden Sanierung von Gebäudehüllen, auf die Fossilheizungsbesitzer nun verstärkt angewiesen seien, merkt aber kritisch an, dass die Nutzung klimafreundlicher Alternativen wie grüner Wasserstoff für verschiedene Industrieprozesse benötigt wird – und da auch sie nicht recht an die massenhaften Verfügbarkeitsversprechen der Union glauben will, warnt sie vor einem Verteilungswettbewerb zwischen Industrie und Verbrauchern und künftigen Preissteigungen.

Ähnlich – und im Wortlaut noch sehr viel kritischer – reagiert der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH): „Investitionen in die Energiewende, in Erneuerbare Energien und Zukunftstechnologien“ würden gebremst. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) weist auf die Widersprüchlichkeit der gelockerten Leitplanken bei gleichzeitiger im Raum stehender Evaluation 2030 hin – mitunter steht erneut alles unter Vorbehalt.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe setzt sich vor allem für eine Verstetigung der Neubauförderung  sowie die Förderung für effiziente Wärmenetze ein. Der ZDB mahnt zudem, dass im ausgearbeiteten Entwurf keine neuen detaillierten Regelungen auftauchen sollen …

Das ist freilich eher nicht zu befürchten.

Ende der 65%-Regel: Segen oder Fluch für den Heizungsabsatz?

Die Einführung der „Bio-Treppe“ (die genau genommen ja nur eine Abschwächung der bereits im letzten GEG geregelten schrittweisen Einführungsquoten für „grünes Gas“ ist) ist fast identisch mit einem gemeinsamen Positionspapier von Mineralölindustrie und dem Eigentümerverband Haus & Grund. In vielen Kommentaren ist daher von einem Geschenk an die Gaswerke die Rede.

Doch abgesehen von diesem schon einigermaßen offensichtlichen Musterbeispiel für erfolgreich verlaufene Lobbyarbeit muss man den Koalitionären zugutehalten, dass sie mit der 65 Prozent-Regel sicher auch dem Heizungsmarkt ein Gewicht von der Brust nehmen wollen: Durch die neue Technologieoffenheit, so das Kalkül, bleiben die fossilen Heizungen nicht weiter ein Ladenhüter wie 2025.

Doch die ersten Einschätzungen in der Branche sind geteilt: Die Optimisten hoffen auf eine Entspannung auf Kundenseite, die sich nun wieder ohne gesetzgeberischen Druck oder weitere Einschränkungen neue Gas- oder Ölheizungen einbauen lassen können – um die erneuerbaren Anteile soll man sich dann erst später kümmern müssen, wenn das Thema ansteht (frühestens 2029, also gefühlt fast schon im nächsten Jahrzehnt). Zudem muss sich gemäß der neuen Regelung vor allem die Brennstofflieferantenseite um die Klimaschutzaspekte kümmern (freilich, um den Immobilien- bzw. Heizungsbesitzern die Rechnung weiterzureichen).

Die anderen befürchten jedoch, dass nun erst recht Attentismus einsetzt: Wer – außer den allereingefleischtesten Hardcore-Fossil-Aficionados – kauft sich schließlich eine neue Gasheizung, deren Wirtschaftlichkeit nur 3 bis 5 Jahre sichergestellt ist? Und auch die Handwerksbetriebe und Energieberater dürften nicht glücklich über die treppenstufenweise eingeführte Grüngasquote sein: Schließlich wird eine Energieberatung nicht einfacher, wenn noch offen ist, ob und wie die vom Gesetzgeber offensichtlich erwartete höhere (und preislich zumutbare) Verfügbarkeit von Bio-Heizbrennstoffen in den nächsten Jahren kommen wird – und ob das jetzt einzubauende Brennwertgerät in fünf Jahren mit dem höherem Bioanteil genauso zuverlässig laufen wird oder nicht – denn der Test mit den heute verbauten Geräten wird ja morgen in Echtzeit verlaufen müssen!

„Ein Mann reitet ein Pferd, bis es zusammenbricht“ – John Wayne im Heizungskeller

Ganz abgesehen davon, dass nun zumindest bis zur mutmaßlichen Festlegung und Geltung des GMG Anfang Juli kein vernünftiger Mensch eine Entscheidung fällen dürfte. Das Heizungsgeschäft im zweiten Quartal könnte damit weitgehend ins Wasser fallen.

Aber auch danach ist weiter damit zu rechnen, dass im Bestand weiterhin vor allem irreparabel kaputte Heizungen ersetzt werden – die proaktive Ersetzung eines funktionierenden alten Verbrenners durch eine klimaschonendere Alternative als Massensport wird es weiterhin wohl nicht geben (das war bereits ein Konstruktionsfehler des 2024er GEGs, doch beim nun mutmaßlich völlig zahnlosen GMG wird der Heizungsbranche wohl erst recht nicht die Bude eingerannt).

Zumindest der Anteil der kurzfristig bei Not-Ersetzungen alter Heizungen neu eingebauter Standard-Gasheizungen wird wohl dank der neuen Regelung wieder etwas ansteigen (da die Anschaffungskosten immer noch deutlich günstiger sind als bei Wärmepumpen oder Hybridlösungen – und diese verlockende Unkompliziertheit ist ein Argument, das bei vielen Menschen nun einmal die wasserdichtesten Amortisationsberechnungen über den Gesamtlebenszyklus einer nachhaltigeren Lösung aussticht).

Das Wir-warten-auf-den-Weihnachtsmann-Prinzip

Der Attentismus der Gebäudeeigentümer bei der Modernisierung lastet auf dem Heizungsmarkt wie ein Fluch. Fehlten zunächst die Anreize für eine Modernisierung, brachte die berüchtigte Ampel-GEG-Reform zwar großzügige Förderkonditionen mit, doch gleichzeitig einen Flickenteppich an unterschiedlichen Geltungszeiträumen (je nach Wohnort).

Die Verbraucherhaushalte und Mietobjektbesitzer warteten daher weiter – etwa auf die schon im Wahlkampf 2024 angekündigte neue GEG-Reform, die schon wieder alles umschmeißen sollte (wie jetzt geschehen soll). Und außerdem bremste das Warten auf die zu unterschiedlichen Fristen fälligen kommunalen Wärmeplanungen viele Investitionen für Jahre aus.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf gibt es immer noch weitere Fristen, die zu weiterem Warten und Vertagen von Investitionen führen können:

  • Da ist das Stichjahr 2028 für das EU-weit einheitliche Preissystem für klimaschädliche Emissionen im Gebäudebereich C02. Während die einen sich einen positiven Effekt für die Heizungs- und Gebäudedämmungsbranchen erhoffen, scheinen andere darauf zu setzen, dass am Ende nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. So setzen sich bereits jetzt Teile der Industrie, etwa der Chemiekonzern Evonik, offensiv für eine ersatzlose Streichung des Emissionshandels ein.
  • Als nächste Schwelle kommt das Jahr 2030, in dem die EBPD-Richtlinie an die Gebäudeeffizienz greift und in dem außerdem eine Evaluation und mögliche Nachjustierung des GMG-Entwurfs im Raum steht. (Auch hier dürften manche mehr oder weniger heimlich darauf setzen, dass die EU die Angst vor der eigenen Courage verlässt.)
  • Besonders unsicher erscheinen im Moment die Stufen der „Treppe“ ab 2029 (wiewohl schlicht und einfach mit einer weniger ambitionierten Stufenfolge als im alten GEG zu rechnen ist).
  • Aktuelle Interviewaussagen von Wirtschaftsministerin Reiche lassen zudem vage Erwartungen anklingen, dass künftig ein Vertrag mit der Ukraine für ein Lieferabkommen für Biogase sorgen kann – groteskerweise setzt sie damit als entscheidenden strategischen Pfeiler auf ein Land, dessen Zukunft als souveräner Staat nun einmal leider alles andere als sicher ist und dessen Infrastrukturkapazitäten jederzeit von Zerstörung bedroht sind.

Alles in allem gibt es sicher mehr Ursachen für Attentismus im Gebäudesektor als Finger an einer Hand. Ein solcher Attentismus wäre allerdings alles andere als rational: Experten gehen davon aus, dass weder der Klimawandel noch das Bewusstsein dafür in den nächsten Jahren verschwinden werden – zumal wirtschaftliche Schäden damit verbunden sind. Die Strafzahlungen für Deutschland bei weiteren Verfehlungen der Gebäudesektorziele würden dazukommen (und überdies auf die Bevölkerung umgelegt). Man könnte auch sagen: Teuer wird es so oder so – nur wenn es dumm läuft, muss man nur draufzahlen, ohne dass dafür das Klima besser wird.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021 dürfte bis auf Weiteres nicht zu kippen sein. Dass Ministerin Reiche das Jahr 2045 als Klimaneutralitätsziel am liebsten aufgeben würde, ist seit einem Jahr bekannt – doch auch im GMG-Entwurf kommen die Koalitionäre weiter nicht darum herum. Das heißt, wie Beobachter aus der Branche vermerken: Die reinstallierte Laissez Faire-Politik im Heizungskeller verschiebt den nächsten, dann aber erst wirklich richtig schmerzhaften Heizungshammer ins nächste Jahrzehnt. Denn nach wie vor gilt laut Gesetz:  Spätestens am Silvester 2044 sollte eine zu 100 Prozent erneuerbare Heizung im Keller stehen – sonst wird das ein sehr kaltes Neujahr 2045.

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