Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen der BauInfoConsult

I. Allgemeines

Die BauInfoConsult GmbH (nachfolgend: BauInfoConsult) bietet relevante Marktinformationen über die Bau-, Installations- und Immobilienbranche an. Die nachfolgenden Allgemeinen geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen BauInfoConsult und ihren Kunden.

Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird – nicht anerkannt.
Angebote der BauInfoConsult richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Für die Durchführung von Marktforschungsstudien gelten ergänzend die besonderen Bedingungen unter B).

II. Vertragsschluss

Angebote von BauInfoConsult sind freibleibend. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, dass er die Leistungen bzw. die bestellte Ware erwerben will.
Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird BauInfoConsult den Kunden unverzüglich über den Zugang der Bestellung in Kenntnis setzen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.

Der Vertrag zwischen BauInfoConsult und dem Kunden kommt mit der Annahme des Vertragsangebots durch BauInfoConsult oder mit Zugang des bestellten Produkts bzw. der Zugangsdaten für den jeweiligen Service zustande. BauInfoConsult kann von dem Kunden verlangen, dass der Vertragsschluss durch den Kunden schriftlich bestätigt wird.

III. Leistungsgegenstand

Die Einzelheiten der vertraglichen Leistungen von BauInfoConsult ergeben sich aus den jeweiligen aktuellen Produktbeschreibungen.

a. Newsletter Abonnement (Update)
Ist Vertragsgegenstand die Lieferung eines entgeltlichen Newsletters, so ist BauInfoConsult verpflichtet, den Newsletter per E-Mail in einem üblichen Format an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden zu senden. Für den Empfang des Newsletters beim Kunden übernimmt BauInfoConsult keine Gewähr. Für den Umfang der Nutzungsrechte des Kunden an den Inhalten des Newsletters gilt Ziffer VII).

b. Jahresberichte / Multiclient-Untersuchungen
BauInfoConsult erstellt für bestimmte Branchen, z.B. für die Bau- oder Wohnwirtschaft, Jahresanalysen. Ferner werden Berichte als Multiclient-Untersuchungen erstellt. Die Lieferung solcher Berichte steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Für den Umfang der Nutzungsrechte des Kunden an den Inhalten der Berichte gilt Ziffer VII).

c. Online-Service Abonnement (Premium Paket)
Im Rahmen des Premium Paket erhält der Kunde zusätzlich zu den sonstigen Leistungen mittels Kennung/Passwort den Zugang zu der unter www.bauinfoconsult.de bereit gehaltenen Datenbank. Der Zugriff kann z.B. durch Pflegearbeiten an der Datenbank, durch Wartungsarbeiten am Server oder durch die allgemeinen technischen Rahmenbedingungen des Internets, z.B. Stromausfälle, beeinträchtigt werden. Für die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf das Informationsangebot und die Abrufbarkeit der Informationen kann BauInfoConsult keine Gewähr übernehmen. Die Datenbank wird durch BauInfoConsult fortlaufend aktualisiert. Ein Anspruch auf Einhaltung eines bestimmten Aktualisierungsgrades besteht allerdings nicht. Für den Umfang der Nutzungsrechte des Kunden an den Inhalten der Datenbank gilt Ziffer VII 1-3.

BauInfoConsult ist zu Erweiterungen, Änderungen und Abweichungen des Leistungsangebots seiner Produkte berechtigt, wenn hierdurch der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen und Leistungszeiten

Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen aktuellen Produktbeschreibungen und Preislisten. Bei dem Newsletter-Abonnement und dem Online-Service (Premium Paket) beziehen sich die Preise auf jeweils einen Nutzer. Weitere Nutzer sind gesondert zu vergüten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Die Vergütung für Abonnements (Newsletter) sowie Online-Services (Premium Paket) ist jeweils für den Zeitraum von einem Jahr (Bezugszeitraum) im Voraus zu leisten. Alle Rechnungen der BauInfoConsult sind nach Zugang beim Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist BauInfoConsult zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Die Übrigen gesetzlichen Bestimmungen für den Fall des Verzuges bleiben vorbehalten.

Leistungszeiten oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Von BauInfoConsult angegebene Leistungszeiten beginnen erst, wenn der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt hat.
V. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Eigentumsvorbehalt

Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BauInfoConsult anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
BauInfoConsult kann die Preise für die zu erbringenden Leistungen bei Bedarf anpassen. Der Kunde ist im Falle einer Preiserhöhung berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Bezugszeitraums zu kündigen.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von BauInfoConsult.

VI. Pflichten des Kunden

Der Kunde benennt BauInfoConsult namentlich die Person oder Anzahl von Personen, welche den Online-Service im Rahmen des Premium Pakets und/oder den Newsletter von BauInfoConsult im Unternehmen des Kunden nutzen dürfen („Befugte Nutzer“). Beim Abonnement eines Newsletters erhält der Kunde hierzu die Fachinformationen per Mail. Der Kunde teilt BauInfoConsult hierzu seine E-Mail-Adresse und etwaige Änderung mit.

Für die Nutzung des Online-Services erhält der Kunde ein entsprechendes Passwort. Er ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass in seinem Unternehmen tätige befugte Nutzer ebenso verfahren. Erhält der Kunde von dem Missbrauch eines Passworts oder der unberechtigten Nutzung des Online-Services Kenntnis, hat er BauInfoConsult unverzüglich zu informieren.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen von BauInfoConsult vorliegen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware, des Betriebssystems, der Internetverbindung und der aktuellen Browsersoftware.

Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seines EDV-Systems gebotenen Schutzmaßnahmen gegen Systembeschädigungen und Datenverluste zu treffen, insbesondere eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und geeignete und aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungserbringung von BauInfoConsult unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen und etwaigen Beanstandungen BauInfoConsult unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche und formgerechte Mitteilung, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
VII. Nutzungsrechte des Kunden

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von BauInfoConsult angebotenen Online-Services um ein Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank im Sinne der §§ 4 II, 87 a ff UrhG handelt. Die in der Datenbank enthaltenen einzelnen Inhalte und Dokumente unterliegen ebenfalls dem Urheberechtsschutz. Gleiches gilt für die Inhalte der Newsletter und der Berichte. Die Rechte an diesen Inhalten und Dokumenten stehen ausschließlich BauInfoConsult zu, sofern sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt.
Der Kunde erhält an den Inhalten des Newsletters und des Online-Service gemäß Ziffer III.1a und III.1c ein einfaches, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes („Bezugsdauer“), nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages. Die Anzahl der befugten Nutzer bestimmt sich nach den Angaben des Kunden bei der Bestellung. Bei Erwerb einer Einzelplatzlizenz ist allein der von dem Kunden benannte befugte Nutzer berechtigt, den Online-Service bzw. den Newsletter zu nutzen. Bei Erwerb einer Mehrplatzlizenz ist die bei der Bestellung angegebene Anzahl an Personen berechtigt, den Online-Service bzw. den Newsletter zu nutzen. BauInfoConsult ist berechtigt, die Anzahl der angegebenen befugten Nutzer sowie die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu überprüfen. Nach Aufforderung stellt der Kunde BauInfoConsult die hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
Der befugte Nutzer nach Ziffer III.1a ist berechtigt, den Newsletter während der Bezugsdauer für den eigenen Gebrauch zu empfangen, auszudrucken und abzuspeichern. Bei der Nutzung des Online-Service hat der befugte Nutzer das Recht, auf die Datenbanken und deren Inhalte zuzugreifen, innerhalb der Datenbanken zu recherchieren und die abgerufenen Dokumente für den eigenen Gebrauch zu verwenden. Hierin enthalten ist auch das Recht, einzelne Rechercheergebnisse und Dokumente auszudrucken und abzuspeichern. Alle darüber hinausgehenden Nutzungshandlungen – insbesondere die vollständige oder teilweise Weiterleitung der Inhalte an Dritte sowie das systematische Speichern der Inhalte in einer Datenbank – bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
BauInfoConsult ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine vertragswidrige Nutzung verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Bei einem Verstoß des Kunden gegen seine vertraglichen Pflichten ist BauInfoConsult berechtigt, den Zugang sofort zu sperren und den Vertrag zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche von BauInfoConsult bleiben unberührt.

Die Nutzungsrechte an den Berichten gemäß Ziffer III. 1b verbleiben sämtlich bei BauInfoConsult. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Jahresberichte zu vervielfältigen.
Sämtliche Nutzungsrechte des Kunden stehen unter der Bedingung, dass fällige Zahlungen geleistet werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt Urheberrechtsvermerke, geschäftliche Kennzeichen, Logos oder andere der Identifikation dienende oder urheberrechtlich relevante Hinweise in den Inhalten zu entfernen, zu ändern oder zu unterdrücken.
VIII. Vertragslaufzeit

Der Abonnement-Vertrag für den Newsletter bzw. für das Premium Paket gemäß Ziffer III.1a und III.1c läuft ein Jahr ab Empfang des Newsletters bzw. der Zugangsdaten durch den Kunden. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.

Die Kündigung kann schriftlich oder per Mail erklärt werden.
Das Recht jeder Vertragspartei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Sonderabonnements für den Newsletter oder das Premium Paket mit kürzeren Laufzeiten gilt die jeweils angegebene Laufzeit. Soweit der Kunde gegenüber BauInfoConsult nicht 3 Monate vor Ablauf des Sonderabonnements schriftlich oder per Mail erklärt, dass er das Vertragsverhältnis nicht fortsetzen will, wird der Vertrag als regulärer Abonnementvertrag verlängert. Vertragsbeginn für den regulären Abonnementvertrag ist dann der erste Tag nach Ablauf des Sonderabonnements.
IX. Gewährleistung

Auf die Leistungen von BauInfoConsult gemäß Ziffer III 1a und III 1c finden die Bestimmungen des Dienstleistungsrechts gemäß den §§ 611 ff BGB Anwendung. Die Lieferung der Berichte nach Ziffer III1b unterliegt dem Kaufvertragsrecht nach den §§ 433 ff BGB.

BauInfoConsult wendet bei der Auswahl und Pflege der Informationen die üblicherweise zu erwartende Sorgfalt an. Gleichwohl kann für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereit gestellten Informationen keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere stellen diese Informationen keine Empfehlung für eine etwaige Investitionsentscheidung des Kunden dar.

BauInfoConsult ist in jedem Fall berechtigt, mit jeweils angemessener Frist zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen, bevor dem Kunden weitere Ansprüche entstehen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wenn er seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt.
X. Haftung

Für entstandene Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet BauInfoConsult grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet BauInfoConsult auch dann, wenn der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde.

Die Haftung wird in Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesen Fällen haftet BauInfoConsult nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Insbesondere ausgeschlossen ist eine Haftung für unmittelbar oder mittelbar entstandene Schäden, die auf einer selbständigen Investitionsentscheidung des Kunden beruhen.

Soweit die Haftung nach den vorbezeichneten Bestimmungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Durch höhere Gewalt oder nicht von BauInfoConsult zu vertretende technisch unvorhersehbare Umstände begründete zeitwillige Unterbrechungen der Dienstleistungen führen nicht zur Haftung. BauInfoConsult haftet insbesondere auch nicht für die korrekte Funktion von technischen Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets oder eines Kundennetzwerkes, die nicht im Verantwortungsbereich von BauInfoConsult liegen.

XI. Datenschutz

Zur Datennutzung lesen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen durch.

XII. Schlussbestimmungen

Für die auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge und der aus Ihnen folgenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für Lieferung und Leistungen aus diesem Vertrag ist Düsseldorf.
Ausschließlicher Gerichtstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die un­wirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Inhalt der un­wirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht.
Stand: 27.04.2007 (Version 1.1)

B. Spezielle Bedingungen der BauInfoConsult für Marktforschungsaufträge

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend für alle gegenwärtigen und zukünftigen Marktforschungsaufträge, welche der Kunde BauInfoConsult erteilt.

II. Angebot und Leistungsgegenstand

Vor Durchführung einer individuellen Markforschungsstudie erstellt BauInfoConsult auf Grundlage der Informationen des Kunden ein Angebot, das die konkrete Aufgabenstellung, die zu erbringende Leistung, einen Zeit- und Projektplan sowie die zu zahlende Vergütung enthält. Der Kunde versichert, dass er BauInfoConsult für die Erstellung des Angebots alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt hat. Das Angebot ist ausschließlich zur Entscheidung des Kunden über die Auftragsvergabe bestimmt.

Bei Multiclient Untersuchungen und Omnibusuntersuchungen bestimmt sich die vertragliche Leistung von BauInfoConsult nach den jeweiligen Produktbeschreibungen bzw. den hierzu etwaig individuell getroffenen Vereinbarungen.

Änderungen von Marktforschungsaufträgen nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

III. Auftragsdurchführung / Kundenpflichten

BauInfoConsult führt die beauftragte Marktforschung im Sinne einer beratenden Dienstleistung nach den anerkannten Berufsgrundsätzen und Standesregeln der Markt- und Sozialforscher (ESOMAR-Kodex) aus.

Der Kunde ist verpflichtet, BauInfoConsult die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zu kommen zu lassen. BauInfoConsult ist berechtigt, an den vom Kunden gelieferten Informationen und Materialien Änderungen bzw. Korrekturen vorzunehmen, wenn es für die Durchführung des Auftrages erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.
Der Kunde versichert, dass er die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Informationen und Materialien hat. Er versichert ferner, dass die Durchführung der Studie weder gesetzliche Bestimmungen noch Rechte Dritter verletzt. Er trägt insbesondere die ausschließliche presse-, wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalt und die Werbung mit der Studie.

Der Kunde verpflichtet sich, BauInfoConsult von jeder Haftung freizustellen, die BauInfoConsult dadurch entstehen könnte, dass der Kunde seine vertraglichen Zusicherungen und/oder Pflichten aus diesem Vertrag verletzt.

Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die BauInfoConsult nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann, wird BauInfoConsult den Kunden unverzüglich unterrichten. Die Parteien werden sodann versuchen, eine methodische Lösung des Problems zu finden. Kann eine Lösung nicht gefunden werden, so ist BauInfoConsult nicht verpflichtet, den Auftrag weiter durchzuführen. Die Vergütungsansprüche von BauInfoConsult bleiben unberührt.

Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung gilt die Leistung von BauInfoConsult dann als erbracht, wenn dem Kunden die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung gestellt werden. Für den Umfang der Nutzungsrechte des Kunden an den Inhalten bzw. Ergebnissen der Studien gilt Ziffer V).
BauInfoConsult ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte zu beauftragen.

IV. Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus den jeweiligen aktuellen Produktbeschreibungen und Preislisten bzw. der individuellen Vereinbarung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für darüber hinausgehende, vom Kunden gewünschte Leistungen kann BauInfoConsult eine zusätzliche Vergütung verlangen.

Mehrkosten, die von BauInfoConsult nicht zu vertreten sind oder bei Auftragserteilung nicht voraussehbar waren, können von BauInfoConsult gesondert in Rechnung gestellt werden, wenn sie sachlich begründet sind.

Bei individuellen Marktforschungsaufträgen ist die Hälfte des Gesamtrechnungsbetrages im Voraus innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. BauInfoConsult beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Teilzahlung.
Etwaig anfallende Reisekosten werden gesondert berechnet.

V. Urheber- und Eigentumsrechte

BauInfoConsult verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Der Kunde erkennt an, dass BauInfoConsult – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – die alleinigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie alle sonstigen Schutzrechte an den erbrachten Leistungen hat. Das Urheberrecht des Kunden an von ihm erstellten Unterlagen bleibt unberührt.
Das Eigentum an dem bei der Auftragsdurchführung angefallenen Material und der angefallenen Daten verbleibt – sofern nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – bei BauInfoConsult. Dies gilt insbesondere für Datenträger und Fragebögen jeder Art.

Dem Kunden werden die Untersuchungsergebnisse und Untersuchungsberichte – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – nur zum eigenen internen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Bei Omnibusuntersuchungen erhält der Kunde das Ergebnis bzw. den Bericht nur zu den von ihm gestellten Fragen.

Untersuchungsergebnisse und Untersuchungsberichte dürfen ohne vorherige Zustimmung von BauInfoConsult nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen zu diesem Zwecke auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informationssystemen gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden.

BauInfoConsult verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für 1 Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Lieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
VI. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. BauInfoConsult gewährleistet hierbei die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung nach Maßgabe von Ziffer III 1. BauInfoConsult gewährleistet hingegen nicht, dass die Untersuchungsergebnisse durch den Kunden in einer bestimmten Art und Weise wirtschaftlich verwertet werden können. Insbesondere stellen die Untersuchungsergebnisse keine Investitionsempfehlung von BauInfoConsult dar.

Stand: 27.04.2007 (Version 1.1)

© BauInfoConsult GmbH 2020

WordPress Cookie Plugin by Real Cookie Banner