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GModG: neue Abkürzung, neue Regeln für die Gebäudeenergie – das ändert sich

21 Jul

By: Alexander Faust

Gesetze und Richtlinien

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Eins muss man der Regierungskoalition lassen: Sie hat sich nicht beirren lassen und gegen alle Widerstände (und manche finden: gegen alle Vernunft) das Gebäudemodernisierungsgesetz GModG in einer Form verabschiedet, die weitgehend dem viel diskutierten Entwurf von Februar entspricht. Die wichtigste Änderung gegenüber dem zuvor gültigen GEG dürfte allgemein bekannt sein: Die 65-Prozent-Regel wird gestrichen: Doch danach wird es haarig: Wie genau gelten ab 2029 steigende Pflichtanteile für klimafreundliche Brennstoffe und welche Änderungen gibt es noch? Hier folgt eine Zusammenfassung der zentralen Neuerungen, denn diesmal bleibt die Gebäudewärmeregulierung wohl mehr als zwei Jahre stabil (zumindest bis zur nächsten Wahl …)

Der Artikel kurz zusammengefasst

Das neue GModG erfüllt weitgehend die bereits im Entwurf von Februar angedachten Konditionen. Anders als im GEG zuvor geregelt, müssen neue Heizungen nicht mehr zu 65 Prozent erneuerbar sein. Allerdings müssen fossile Heizungen ab 2029 schrittweise mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Treibstoffe betrieben werden. Ab 2045 muss dennoch – gemäß Klimaschutzziel – zu 100 Prozent erneuerbar geheizt werden. Bei Heizungshavarien gibt es verbraucherfreundliche Übergangsfristen. Mieter und Vermieter sollen sich die Kosten zu einem großen Teil künftig hälftig teilen. Die Förderbedingungen für neue Wärmepumpen bleiben bestehen, werden jedoch halbjährlich schrittweise abgesenkt.

  1. Die 65 Prozent-Regel kommt ins Technikmuseum

Beim großen „Heizungshammer“-Streit 2023 ging es bekanntlich um einen einzigen Paragraphen (den berühmten § 71) des Gebäudeenergiegesetzes. Demnach war ab 2024 vorgeschrieben, dass in Neubaugebieten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten – eine Verpflichtung, die schrittweise hätte weiter ausgedehnt werden sollen. Dem zentralen Wahlkampfschlager/-versprechen der CDU/CSU gemäß wurde dieser Paragraph im GModG ersatzlos gestrichen. Damit bleiben neue 100 Prozent fossile Heizungen weiter erlaubt. Ende der Geschichte?

  1. Biotreppe ab 2029 gießt Wasser in den Wein, äh, das Gas bzw. Öl

Die Anschaffung einer neuen Otto-Normal-Gas- oder Ölheizung ist zwar rechtlich kein Problem mehr, doch ist damit für die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen in Wirklichkeit nicht viel gewonnen: Ab 2029 greift eine verbindliche „Bio-Treppe“, gemäß der den Brennstoffen klimafreundliche Alternativen beigemischt werden müssen – schrittweise, eben „treppenstufenweise“.

Das heißt: Die von den Heizungen bereitgestellte Wärme muss bestimmte Anteile von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder grünem, blauem, orangen oder türkisen Wasserstoff enthalten und zwar

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent

Bei jetzt angeschafften neuen fossilen Heizungen ist also dringend angeraten, auf Technologien zu setzen, die die Bedingungen für diese schrittweise Brennstoffanpassung im laufenden Betrieb erfüllen. Zumal für bestehende Heizungen bereits ab 2028 eine moderate Quote von bis zu einem Prozent vorgesehen ist. Da aber laut aktuellem Stand niemand so recht weiß, wie viel klimafreundliche(re) Brennstoffe und vor allem zu welchen Anschaffungskosten in Zukunft überhaupt erhältlich sein werden, ist die Option „fossile neue Heizung“ im Moment eine riskante Wette auf die Zukunft – es sei denn, man ist so optimistisch wie das Bundeswirtschaftsministerium.

Unter bestimmten Voraussetzungen und verbunden mit Nachweispflichten bleiben auch Kombinationen aus fossiler Spitzenlast- und erneuerbarer Wärmeerzeugung möglich.

  1. 100 Prozent klimaneutrale Brennstoffe aus Zauberhand ab 2045

Das GModG versucht den Spagat zwischen Liberalisierung des Wärmemarktes und den geltenden Klimaschutzanforderungen bis 2045. In diesem Punkt bleibt es jedoch noch immer spannend: Ab 2045 dürfen keine neuen fossilen Anlagen betrieben werden – die dann noch laufenden Anlagen müssen dann aber zu 100 Prozent mit Bio-Sprit betrieben werden.

Um diese Anforderung und die treppenweise Beimischung von Anteilen zu ermöglichen, muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein separates Gesetz zur Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen. Diese Aufgabe ist, vorsichtig gesagt, recht anspruchsvoll. Das Drama geht also weiter …

  1. Der gefürchtete GAU: Heizungshavarie

Für Heizungsbesitzer gilt nach wie vor der Bestandsschutz inklusive der Möglichkeit für Reparaturen im laufenden Betrieb. Aber was sieht das Gesetz beim eigentlichen GAU im Heizungskeller vor, dem irreparablen Totalausfall der Heizung?

Bei einem kurzfristig notwendigen Austausch gewährt das Gesetz für 12 Monate besondere Erleichterungen. Erst nach Ablauf dieser Frist greift die zu diesem Zeitpunkt geltende Stufe der Biotreppe.

  1. Die Schlacht ums Büffet bzw. die Rechnung fürs Büffet

Die Frage nach den Heizkosten ist im zu zwei Dritteln von Mietern bewohnten Deutschland immer auch eine soziale Frage. Bei der zu 100 Prozent erneuerbar betreibbaren und im Betrieb wesentlich kosteneffizienteren, aber in den Anschaffungskosten erst einmal happig zu Buche schlagenden Wärmepumpentechnologie war beim GEG strittig, dass hier Vermieter die Investitionskosten beim Heizungstausch auf die Mieter umwälzen dürften.

Beim GModG stellt sich diese Frage in Bezug auf Bio-Treppen-kompatible fossile Heizungen fast noch dringender, da hier nicht nur die Anschaffungs-, sondern vor allem die völlig unkalkulierbare Höhe der zukünftigen Betriebskosten im Raum steht. Schließlich ist nicht klar, wie gesichert die Versorgung (und dementsprechend die Preisgestaltung) bei „grünem Sprit“ sein werden.

Vermieter und Mieter sollen deshalb bei betroffenen neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen jeweils 50 Prozent von Gasnetzkosten sowie die die gesetzlich erfassten Kohlendioxidkosten (beide ab 2028) sowie ab 2029 die Mehrkosten der ab dann verpflichtenden klimafreundlichen Brennstoffanteile, allerdings mit einer Begrenzung der hälftigen Kostenverteilung auf einen Anteil von maximal 30 Prozent – sprich: nur bis zur Treppenstufe 2035.

  1. Förderbedingungen bleiben bestehen, aber weniger günstig

Die Wärmepumpe ist heimlich auch der Favorit im GModG-Camp – nur dass die zumindest zum jetzigen Zeitpunkt absehbar vollkommen unattraktiven fossilen Alternativen als (im Detail wohl künftig mit einem Rattenschwanz komplizierter Detailregulierung verbundene) Wahlfreiheit im Heizungskeller verkauft wird.

Unabhängig vom GModG wurde deshalb auch die KfW-Förderung für Wärmepumpen ab dem 21.Juli angepasst. Dass die Förderung überhaupt beibehalten wurde, spricht Bände, dass die breit regulierte Bio-Treppe nicht als tatsächliche Löwenanteilsinhaberin der künftigen Heizungsversorgung gesehen wird.

Entscheidend ist, dass Förderhöchstbeträge und Klimageschwindigkeitsbonus  ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate weiter abschmilzen.

Der Einkommensbonus wird künftig zu 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen gewährt bzw. zu 30 Prozent bei bis zu 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Dazu kommt: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen ihr anzusetzendes Einkommen einmalig um 10.000 Euro verringern, was sie oft in die nächsthöhere Bonusstufe hebt.

  1. Ab wann gilt es denn nun?

Zurück zum GModG. Auch, wenn das Gesetz nun alle Instanzen durchlaufen hat, tritt es erst in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist (und davor noch ein paar formale Schritte durchlaufen hat). Danach treten alle Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ohnehin sind die meisten Regelungen erst in zwei Jahren relevant: Die neue Kostenverteilung beginnt teilweise 2028, die Biotreppe startet am 1. Januar 2029.

  1. Und wie geht es weiter?

Bis Ende des Jahre muss die jetzt nur skizzenhaft veranschlagte Bio-Treppe mit Details unterfüttert werden. Und ohnehin muss das Gesetz 2030 nochmals evaluiert werden, inwiefern die damit ja eigentlich verbundene Klimaschutzwirkung auf der Zielgeraden ist … die Geschichte geht also noch weiter, wenn wir alle 4 Jahre älter (und vielleicht gescheiter) sind.

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