Seit einem Jahr greift das Wärmeplanungsgesetz – und damit sind alle deutschen Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat sich die Mühe gemacht und den Stand der Wärmeplanung zur Jahreswende 2024/2025 überprüft. Die Pressemeldung des Verbands betont vor allem die positive Nachricht: Bis auf wenige Ausreißer haben Deutschlands größere Gemeinden bereits mit der Planung begonnen oder diese zum Teil bereits fertiggestellt (98 Prozent). Bei genauerem Hinsehen wird allerdings deutlich: In den meisten Regionen könnte es mit der termingerechten Planungsklarheit für Heizungsbesitzer und Energieunternehmen eng werden (vgl. dazu unsere detaillierte Liste im folgenden Artikel). Und dann ist da noch ein aussichtsreicher Kanzler-Spitzenkandidat, der Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz am liebsten erneut auf den Prüfstand stellen will …
Der Artikel kurz zusammengefasst:
Die kommunale Wärmeplanung in den großen Kommunen schreitet voran. Bereits termingerecht vorgelegt haben sie bis auf wenige Ausnahmen jedoch hauptsächlich die baden-württembergischen Gemeinden aufgrund eine bereits zuvor bestehender Landesgesetzgebung. Die Kommunen ab 100.000 Einwohner haben nur noch bis Mitte 2026 Zeit für ein Wärmekonzept – das betrifft ein Drittel der noch planungsoffenen Kommunen und insbesondere das dicht und großstädtisch besiedelte Land NRW. Der Verband fordert die Politik zu einer konsistenten Energiepolitik mit verlässlichen Planungshorizonten und gezielten Förderanreizen zur Erreichung der Ausbauziele und warnt vor weiteren regulatorischen Kehrtwenden.
Das Wärmeplanungsgesetz: verbandelt mit dem Gebäudeenergiegesetz
Das seit Januar 2024 gültige Wärmplanungsgesetz wurde im Zusammenhang mit einer der größten und umstrittensten Maßnahmen der bereits historisch gewordenen Ampelregierung ins Leben gerufen – der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das seitdem im Volksmund nur noch „Heizungsgesetz“ genannt wird.
Dadurch soll in den bewohnerstärksten Kommunen je nach Größe ab 2026 bzw. 2028 verbindlich fest liegen, wo der Anschluss an öffentliche Wärmenetze genügt, um ein Gebäude mit zu mindestens 65 Prozent erneuerbar erzeugter Wärme zu versorgen, wie vom GEG verlangt, und wo alternativ der Einbau eines umweltfreundlichen Heizsystems verbindlich wird.
Musterländle mit Vorsprung
Die gute Nachricht: Fast alle betroffenen Kommunen haben laut Recherchen des BDEW bereits mit der Umsetzung begonnen oder verfügen bereits über ein fertiges Wärmeplanungskonzept: Das trifft auf gut 18 Prozent der 218 betroffenen Kommunen zu. Allerdings sind 85 Prozent aller Kommunen mit bereits vorliegender Planung die größeren Gemeinden im Bundesland Baden-Württemberg – und im grün-schwarz regierten Ländle hatte ohnehin schon ein älteres Landesgesetz gegriffen, laut dem bis Ende 2023 eine Wärmeplanung vorgelegt werden musste.
Droht ein Wärmeplan-Stau in Nordrhein-Westfalen?
Auf Bundesebene arbeiten daher die meisten Kommunen erst seit einem Jahr an ihrem Wärmekonzept – und 34 Prozent der noch offenen Kommunen sind über 100.000 Einwohner stark und müssen daher bereits bis Ende Juni 2026 ein fertiges Konzept vorlegen – und anderthalb Jahre sind in Verwaltungsdingen bekanntlich nicht gerade viel Zeit. Besonders betroffen ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte über 39 Prozent aller deutschen Großstädte liegen und wo auch 46 Prozent aller Großstädte zu finden sind, die mehr als 100.000 Einwohner haben.
Verband mahnt die Politik zur Konstanz
Aber vielleicht sind die beiden Deadlines bis 2026 bzw. 2028 für die Städte ja einfach zu halten? Wie weit die Wärmeplanungen in den einzelnen Gemeinden sind, konnte der BDEW jedenfalls nicht vorlegen. Dass die Interessengemeinschaft der Energieversorgungsunternehmen dem kommunalen Braten dennoch nicht ganz zu trauen scheint, zeigt der BDEW-Apell an die Politik zu „verlässliche[n] Rahmenbedingungen und keine[m] Zick-Zack-Kurs bei den gesetzlichen Vorschriften“ – ein deutlicher Hinweis an alle Wahlkämpfer, die bereits eine Abwicklung der gesamten Wärme- und Energiepolitik der Ampel in Aussicht stellen.
Stattdessen mahnt der Verband zu Planungs- und Investitionssicherheit für Kommunen, Energieversorger und Heizungsbesitzer und wünscht sich konkrete Maßnahmen, um die Kommunen zu unterstützen. Konkret wünscht sich das BDEW eine Erhöhung des BEW-Fördervolumens, eine ausbalancierte Fernwärmeverordnung und eine „praxistaugliche[] Ausgestaltung der Wärmelieferverordnung“.
Der Stand der kommunalen Wärmeplanung
Welche der 218 großen Gemeinden bereits die Planung festgezurrt haben und sich zurücklehnen können, welche noch durch Untätigkeit auffallen und welche Städte noch eineinhalb bzw. zweieinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung der Verordnung haben, finden Sie in den untenstehenden Tabellen.