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Reform statt Reförmchen? Gebäudesanierung soll einfacher und klarer gefördert werden

21 Jul

By: Alexander Faust

Wirtschaft

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in dieser Woche mit heißer Nadel eine neue Reform zur BEG-Förderung von Energieeffizienz vorgelegt. Zunächst vorneweg: Der Scherbenhaufen um die geplatzte Neubauförderung ist damit noch nicht aufgeräumt, denn die Gebäudeförderung für den Neubau wollen Robert Habeck und seine Mitstreiter erst 2023 neu ausrichten. Die aktuelle Reform, die ab 28. Juli schrittweise greift, konzentriert sich ganz auf die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden – ganz im Einklang mit den Ampel-Zielen im Koalitionsvertrag künftig stärker den Fokus auf den Bestand zu legen. Auch die aktuell angespannte Lage bei der Energieversorgung erhöhe die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und so zu mehr Klimaschutz und zu mehr energetischer Unabhängigkeit beizutragen. Erklärtes Hauptziel der Reform ist, die Förderung von Energieeffizienz für die Verbraucher durch klarere Zuständigkeiten weniger kompliziert und vor allem verlässlicher zu machen als bisher. Zudem sollen mehr energetische Sanierungen in der Breite angestoßen werden als bisher. Eine bittere Pille gibt es dabei aber auch zu schlucken: So werden die Fördersätze reduziert und angesichts der Zinserhöhung vor allem auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse ausgerichtet.

Die Änderungen erfolgen schrittweise: Zunächst (ab dem 28. Juli 2022) werden die Programmänderungen bei der KfW-Förderung umgesetzt. Ab dem 15. August kommen die Änderungen bei den Sanierungsmaßnahmen beim BAFA hinzu.

KfW-Förderung: zuständig für Komplettsanierungen
KfW-Anträge, die bis zum 27. Juli 2022 eingegangen sind, sollen noch zu den bisherigen Konditionen möglich sein. Ab dem 28. Juli greifen die neuen Förderregeln, die konkret v. a. niedrigere Förderkonditionen bedeuten. Um das vielbeklagte Förderwirrwarr zu beheben bzw. den Förderdschungel zumindest etwas zu entlauben, sollen die Zuständigkeiten ab sofort eindeutiger werden: Wer eine Komplettsanierung vornehmen will, wendet sich künftig ausschließlich an die KfW-Bank. Die (laut Ministerium in der Vergangenheit ohnehin recht erfolglose) KfW-Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen wird dagegen ersatzlos gestrichen.

An die BAFA kann man sich für Heizungen, neue Fenster usw. wenden
Förderanträge für energetische Einzelmaßnahmen (z. B. für Heizungen oder an der Gebäudehülle) können ab dem 15. August zu den neuen Konditionen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Bis zum 14. August gilt auch hier noch eine Übergangsfirst – danach werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen abgesenkt, alle Förderungen für gasverbrauchende Anlagen gestrichen und ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel eingeführt.

Grundsätzlich zieht die BEG-Reform mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) an einem Strang: Gemäß den ordnungsrechtlichen GEG-Vorgaben sind Eigentümer ohnehin stärker denn je dazu angehalten mehr Investitionen in die Gebäudeeffizienz zu tätigen: So müssen ab 2024 neue Heizungen im Neubau wie im Bestand ohnehin zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – die Fördermaßnahmen spielen hier (nach dem alten Prinzip der Fernsehkrimi-Polizeiarbeit) die Rolle als „Good Cop“.

Was bleibt gleich?
Um möglichst vielen Bauherren Anreize zur energetischen Sanierung zu bieten, soll das Prinzip der Breitenförderung für alle Antragssteller erhalten bleiben (d. h. Anträge können von Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen bzw. gemeinnützigen Organisationen gleichermaßen gestellt werden). Auch die BEG-Grundsystematik bleibt bestehen, d. h. Förderungen können für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude gleichermaßen in Anspruch genommen werden.

Die geänderten Förderkonditionen
Die Senkung der Förderkonditionen wird vom Ministerium als der Preis für mehr Verlässlichkeit bei den (in der Vergangenheit ja notorisch unstetigen und unzuverlässigen) Gebäudeförderung präsentiert. So sind die dafür vorgesehenen Mittel zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Vergleich zu den Jahren zuvor. Damit die Fördermittel dennoch länger „halten“ und nicht (wie zuletzt beim Neubau zu besichtigen) in einem „Run“ alle auf einmal weggefrühstückt werden, soll diesmal der Schwerpunkt nicht auf möglichst attraktiven, sondern auf von möglichst vielen Antragstellern verlässlich nutzbaren Fördermitteln gelegt werden.

Insgesamt sollen durch die Reform Bewilligungen von Sanierungen im Wert von 13 bis 14 Milliarden Euro ermöglicht werden – davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für den Bereich Sanierungen, auf dem ja der neue Schwerpunkt der Effizienzförderung liegen soll. Damit sollen die Ausgaben für Sanierungen gegenüber den Vorjahren erheblich steigen (2021 waren es 8 Milliarden Euro und 2020 5 Milliarden Euro).

Damit potenziell mehr Antragssteller Zugang zu den durch die begrenzten Haushaltsmittel natürlicherweise limitierten Förderungen haben können, werden die Fördersätze abgesenkt (Absenkungen um 5 bis 10 Prozentpunkte je nach Art der Maßnahmen). So ist bei einem Antrag auf eine Komplettsanierung über die KfW kein Fördersatz von 50 Prozent für die Erreichung einer besseren Effizienzhausstufe mehr möglich, sondern nur noch maximal 45 Prozent (Tilgungszuschuss von 30 Prozent und maximal mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von 15 Prozent).

Bei Einzelmaßnahmen gibt es ähnliche Unterschiede: Bei Wärmepumpen liegt der maximale Fördersatz je Wohneinheit ab 15.8. 2022 z. B. nun nicht mehr wie zuvor bei 50 Prozent, sondern bei 40 Prozent. Beim Fenstertausch ist der Zuschuss von 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt worden.

Ausblick auf den Neubau
Energie- und Gebäudewende im Bestand hin oder her: Mit Spannung wird von der Branche vor allem die Neuregelung der Neubauförderung erwartet. Hier gibt es zunächst nur Ankündigungen: Bis Jahresende 2022 soll das bisherige Programm EH 40 Nachhaltigkeit weiterlaufen. Aktuell wird – analog zu den BEG-Änderungen zur Sanierung – die Neubauförderung zunächst nur ebenfalls weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. So werden Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 Prozent gesenkt, die Zinsvergünstigungen bleiben aber erhalten. Der große Wurf für die Neubauförderung soll dann 2023 kommen – „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie im Koalitionsvertrag vereinbart“, wie es im BMWK-Presstext heißt.

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