Neue Regelungen zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit: französischer Bausektor im Umbruch

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Nach dem nicht zuletzt coronabedingten Tief der letzten Jahre erholt sich der französische Bausektor allmählich wieder. Zur Ruhe kommt er deshalb noch lange nicht: So werden die neue Wärme- und Klimaschutzverordnung, die ab 2023 geltenden strikteren Vorgaben des Klimagesetzes und das ab September 2022 geltende neue System zum Recycling von Baumaterialien die Rahmenbedingungen grundlegend verändern, unter denen die Baubranche in Frankreich tätig ist. Welche neuen gesetzlichen Klimaschutzauflagen das Bauen in unserem Nachbarland verändern und welche Folgen das für die französische Bauindustrie hat, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Die Zielsetzung: Der Treibgasausstoß von Gebäuden soll halbiert werden
Frankreich hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu reduzieren. Gebäude sind laut den offiziellen Berechnungen für 27 Prozent der französischen Emissionen verantwortlich.

Der Treibhausgasausstoß von Gebäuden muss bis 2030 deshalb um 49 Prozent gesenkt werden. Bis 2050 wird eine vollständige Dekarbonisierung angestrebt. Der Bausektor ist also stark gefordert: Die französische Regierung hat daher eine Reihe von gesetzlichen Auflagen auf der einen und Fördermaßnahmen auf der anderen Seite ins Leben gerufen.

Bereits erkennbare Folgen: Bauverzögerungen und ein höheres Preisniveau
Das schrittweise Inkrafttreten dieser Regelungen ab 2022 hat bereits Ende 2021 zu den unvermeidlichen Vorzieheffekten auf dem Markt geführt: Viele Projekte dürften bewusst vorgezogen worden sein, um die strikteren Regularien noch einmal umgehen zu können. Nach Einschätzung von Germany Trade and Invest (GTAI) wird sich der Baufortschritt durch den so verursachten „Projektstau am Bau“ zunächst bei nicht wenigen Projekten verzögern.

Obendrein werden durch die neuen Auflagen wohl auch die Baukosten 2022 weiter steigen – die auch in Frankreich bereits 2021 durch Lieferengpässe, steigende Preise und höhere Kosten durch Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung massiv gestiegen waren. Denn bislang war der Klimaschutz im französischen Neubau in erster Linie eine Art „Goldstandard“ für ausgewählte Prestigeprojekte – doch ab sofort wird auch im gesamten Wohnungsbau und in Teilen des Nichtwohnungsbaus die Kür zur Pflicht.

Nun zu den Maßnahmen im Einzelnen, wobei wir nach dem Zuckerbrot- und Peitsche-Prinzip zunächst die Förderungen vorstellen, die in Frankreich mit nachhaltigem und klimaschonendem Bauen verbunden sind, bevor wir uns der Peitsche – den strikteren Reglements der Regierung -zuwenden.

Das Zuckerbrot: Gebäudeeffizienz wird vor allem im Bestand gefördert
Um die Halbierung der Gebäudeemissionen bis 2030 zu schaffen, müssten bis dahin pro Jahr 370.000 Wohnungen renoviert werden. Um die Ziele bis 2050 zu erreichen, müssten dann ab 2031 sogar jährlich 700.000 Wohnungen modernisiert werden. Die Herausforderung ist also erheblich – und es verwundert kaum, dass auch in unserem Nachbarland Frankreich Instrumente der Förderung eine große Rolle spielen, um Anreize für mehr Gebäudeeffizienz zu schaffen.

In der Coronakrise – auch diese Strategie ist uns vertraut – wurden die Programme nochmals aufgestockt. Alles in allem haben die Schüsse aus der Subventionskanone bislang vor allem bei privaten Haushalten zu einem Boom im Sanierungssektor geführt. Das wichtigste Instrument im Förderkasten ist dabei das MaPrimeRénov-Programm.

MaPrimeRénov’: die Nachfrage sprengt das Budget
Vor 2021 waren die Mittel in diesem Programm budgetbedingt auf einkommensschwache Haushalte reduziert worden, doch in der Krise nutzte der französische Staat die Förderung als antizyklische Konjunkturmaßnahme und weitete sie nach und nach auf alle Einkommensklassen aus. Die sozialpolitische Dimension des Programms bleibt jedoch insofern erhalten, als die Förderung nach wie vor für ärmere Haushalte großzügiger ausfällt.

Die ausgeweitete Förderung, der Lockdown und das Homeoffice waren die drei Zutaten für einen Cocktail, der dann ab 2020 zu gestiegenen MaPrimeRénov‘-Anträgen geführt hat: Waren es 2020 noch 140.000 Anträge, sprengte die Zahl der Anträge 2021 mit 600.000 den erwarteten Budgetrahmen, sodass das Budget von 2 Milliarden Euro, das für 2021 und 2022 hätte reichen sollen, bereits ausgeschöpft ist. Für 2022 allein wurde daher nachträglich weitere 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Allerdings wurde die Fördermaßnahme 2022 gleichzeitig den gestiegenen Klimaschutzzielen angepasst und die Zugangshürden erheblich erhöht: Um von den begehrten Fördertöpfen profitieren zu können, mussten die Wohnobjekte, um die sich ein neuer Antrag bezieht, bis 2021 lediglich 2 Jahre alt sein und mindestens 6 Monate im Jahr nachweislich bewohnt sein. Um die Fördergelder gezielter für den Kliamschutz einzusetzen, müssen förderfähige Wohnungen dagegen seit diesem Jahr mindestens ein Alter von 15 Jahren haben und 8 Monate im Jahr bewohnt werden.

Energiesparzertifikate (CEE): durch Sanierungen Energiebilanzen ausgleichen
Die zweiten großen Fördermaßnahme sind Energiesparzertifikate CEE (Certificats d’économie d’énergie). Von diesen Zertifikaten können außer privaten Haushalten auch Handel, Industrie und die Träger öffentlicher Gebäude profitieren. Es handelt sich dabei um Sanierungen, die von Unternehmen des Energiesektors finanziert werden, die im Austausch dafür Zertifikate erhalten.

Dabei wird alle drei Jahre festgelegt, wie viele Zertifikate die Unternehmen erreichen müssen. Für den aktuellen Zeitraum von 2022 bis 2025 sollen die Unternehmen Maßnahmen finanzieren, die 2.500 Terawattstunden Strom einsparen. Das sind 17 Prozent mehr als noch von 2019 bis 2021 gefordert worden war.

„Haste mal’n Euro?“ Zusatzprämien und Nullzinskredite (Éco-PTZ)
Verbunden mit dem CEE-Programm sind außerdem Zusatzprämien („Coups des pousse“), die bei bestimmten Maßnahmen einkommensschwacher Haushalte die Eigenanteil der Haushalte auf 1 Euro reduzieren. Allerdings gab es auch hier Anpassungen im Zeichen der ambitionierte gewordenen Klimaziele: So wird der Austausch ineffizienter Heizungen durch eine effiziente Gasheizung seit Juli 2021 nicht mehr über das Programm gefördert.

Neben dem Zertifikat gibt es noch den Ansatz der Nullzinskredite: Für bestimmte Maßnahmen gibt es Nullzinskredite Éco-PTZ („Éco-prêt à taux zéro“) von bis zu 30.000 Euro.

Die Peitsche: Klimaschutzverordnung, Recyclingvorschriften, Must-have-Lebenszyklusanalysen
Neben den Förderprogrammen setzt die französische Regierung auch vermehrt auf Druck. So dürfen besonders schlecht gedämmte Wohnungen in den kommenden Jahren nicht mehr vermietet werden. Ab September 2022 werden bei Neuvermietungen Energieeffizienzaudits vorgeschrieben. Druck soll mit diesen Maßnahmen vor allem auf die geschätzt 7 bis 8 Millionen Wohnungen im französischen Bestand aufgebaut werden, die nur einen ungenügenden Wärmeschutz aufweisen. Und im Neubau setzt Frankreich ohnehin mehr auf die Peitsche als auf das Zuckerbrot:

Daumenschrauben im Neubau: Wärme- und Klimaschutzverordnung (RE2020)
Die bisherige Vorschrift (RT2012) wird seit 2022 durch die Klima- und Wärmeschutzverordnung für neue Gebäude („Réglementation environnementale“, RE2020) ersetzt. Die darin enthaltenen Anforderungen müssen für alle Ein- und Mehrfamilienhäuser eingehalten werden, für die ab dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung beantragt wurde sowie ab dem 1.Juli 2022 auch für alle Büro- und Unterrichtsgebäude.

Die klassische Energieeffizienzgesetzgebung lassen die Franzosen mit der neuen Verordnung hinter sich: Abgesehen von der Effizienz der Gebäudehülle wird auch die Kohlendioxidbilanz der Materialien von der RE2020 erfasst. Dabei sollen die Grenzwerte bis 2031 schrittweise abgesenkt werden.

Ab 2022 geht es in Frankreich den Gasheizungen an den Kragen: Seit 2022 macht die Gesetzgebung die Nutzung dieser fossilen Heiztechnik in Einfamilienhäusern praktisch unmöglich, Mehrfamilienhäuser sollen 2025 folgen. Der Holzbau wird dagegen durch die Gesetzgebung forciert. Insgesamt könnten die neuen Regeln laut GTAI-Einschätzungen zu Kostenanstiegen im Eigenheimsegment von 5 bis 10 Prozent sorgen.

Lebenszyklusanalyse und Produktdiagnose zur Abfallvermeidung werden verpflichtend
Der Schritt von der bloßen Energieeffizienz-Regulierung zu einem umfassenderen, dem Gedanken der Nachhaltigkeit verpflichteten Ansatz macht das RE2020-Regelwerk auch durch die seit Januar 2022 geltende Pflicht, die Lebenszyklusanalyse im Bauantrag nachzuweisen. Dafür müssen Umweltdeklarationen von den Herstellern vorgelegt werden.

Aber auch die Wiederverwertbarkeit von Bauabfällen wird seit diesem Jahr strenger reglementiert. Zukünftig muss auch bei großen Renovierungsprojekten vorab eine Produktdiagnose zu den erwartenden Materialien und Abfällen erstellt werden, um die Wiederverwertbarkeit der Materialien besser zu gewährleisten. Und nicht zuletzt soll ab 1. September 2022 ein zentrales System für das Recycling von Baumaterialien eingeführt werden.

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