Gebäudebestand: EU plant neue Effizienzstandards

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Die EU drückt bei der Gebäudeeffizienz aufs Tempo: Ab 2028 sollen im Neubau nur noch Nullemissionshäuser erlaubt sein – und bei Maßnahmen im Gebäudebestand soll ab 2033 die Effizienzklasse D zum neuen Mindeststandard werden – so zumindest der jüngste Beschluss des zuständigen EU-Parlamentsausschusses. Schon im März will das Parlament darüber entscheiden und so die erste Hürde auf dem Weg zur Ratifizierung nehmen. In der deutschen Baubranche fallen die Reaktionen allerdings eher gespalten aus.

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass Gebäude in der EU 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen verursachen. Bereits Ende 2021 wurde deshalb beschlossen, dass die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) überarbeitet werden soll, um die Klimaschutz-Ziele für 2030 und 2050 zu erreichen, die das Europäische Klimaschutzgesetz verbindlich vorschreibt.

Der aktuelle Gesetzesentwurf hat allerdings noch einen weiten Weg vor sich: So soll das Plenum des Europäischen Parlaments in der elften Kalenderwoche 2023 zunächst darüber abstimmen – dadurch wird jedoch erst einmal nur die Verhandlungsposition des Parlaments definiert. Die endgültige Form des Gesetzes wird danach in Verhandlungsrunden mit dem Rat beschlossen.

Diese Regeln sollen für den Neubau gelten

  • Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass neue Gebäude, die im Auftrag von Behörden errichtet werden, ab 2026 emissionsfrei sein sollen.
  • Bei den übrigen Neubauten soll ab 2028 die Pflicht zur Errichtung als Nullemissionshaus gelten.
  • Alle neuen Gebäude sollen zudem ab 2028 mit Solartechnologien ausgestattet werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist.

Und so sind die Regeln im Entwurf für die Sanierung und Modernisierung im Bestand

  • Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen – im Fall einer Modernisierungsmaßnahme müssen also entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
  • Bei Nichtwohngebäuden bzw. bei öffentlich betriebenen Gebäuden müssen bis 2027 die Effizienzklasse F und bis 2032 die Klasse E erreicht werden.
  • Außerdem gilt auch bei größeren Bestandsmaßnahmen die Pflicht zur Einbindung von Solartechnologien, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
  • Die Verwendung fossil betriebener Heizungen in neuen Gebäuden oder in Gebäuden, die einer größeren Renovierung oder Sanierung unterzogen werden, soll künftig ebenfalls nicht mehr zulässig sein. Fossile Brennstoffe als Heizungsmaterial sollen bis 2035 (oder, falls die Kommission anders entscheidet, bis 2040) aus dem Verkehr gezogen werden.

Energieklassen auf nationalen Ebenen: Hier müssen die Mitgliedsstaaten ran

Ein naheliegendes Problem ist die Klassifizierung der Bestandsgebäude – denn die sind EU-weit uneinheitlich. Daher bekommen – so die Vorstellung im Entwurf – die Mitgliedsstaaten die Hausaufgabe zugewiesen, die 15 Prozent ihrer energetisch schlechtesten Gebäude zu identifizieren und ihnen die Klasse G zu geben (sprich: die Gebäudeklasse, die letztendlich aus dem Verkehr gezogen werden soll).

Zudem können sie sich Gedanken über Ausnahmen machen, etwa Denkmäler oder Gebäude mit bestimmtem architektonischen oder historischen Wert, technische, provisorische Gebäude oder Kirchen und Gotteshäuser. Auch bei öffentlich geförderten Sozialwohnungen, deren Renovierung zu Mieterhöhungen führen würde, soll den Mitgliedsstaaten ein gewisser Spielraum bleiben.

Die Reaktionen der deutschen Branche

Während die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) den Vorstoß des parlamentarischen Ausschusses als ersten Meilenstein würdigt (und dabei noch einschränkend bemängelt, dass der Entwurf noch zu viele Kompromisse mache), geht er den Vertretern der bauwirtschaftlichen und Handwerksverbände im Gegenteil viel zu weit:

So warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vor einer weiteren Verteuerung des Bauens durch die rigoroseren Vorschriften – was zu einer Fortsetzung der Bauzurückhaltung bei den Bauherren führen und das Gegenteil dessen bewirken könne, was beabsichtigt sei.

Ins selbe Horn stößt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Er mahnt, dass Bauen trotz Klimaschutz „machbar“ bleiben müsse und warnt ebenfalls eindrücklich davor, die Eigentümer von Modernisierungsmaßnahmen abzuschrecken. Auch weist er auf das Problem der unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Kriterien bei den Energieeffizienzklassen innerhalb der EU hin und mahnt einheitliche Grundlagen als ersten Schritt an, bevor EU-weit einheitliche Anforderungen definiert würden.

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