Bauministerium, Energie- und Nachhaltigkeitswende, mehr BIM: Der Koalitionsvertrag und die Baubranche

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Die neue Regierung ist in Amt und Würden. Doch auch, wenn sich die Aufregung mittlerweile gelegt hat und der vor Kurzem noch heiß diskutierte Koalitionsvertrag der drei Partner schon in wenigen Monaten, vom Tagesgeschäft verdrängt, unvermeidlich verblassen wird: Es ist lohnend, sich die (mitunter sehr optimistisch formulierten) Ankündigen der drei Regierungsparteien genau vor Augen zu führen, denn gerade für den Bereich Bauen im engeren und für die Arbeitsbedingungen der Branche im weiteren Sinne sind die politischen Vorhaben für die neue Legislaturperiode konkreter – und ambitionierter- als man es in den beiden vorangegangenen Jahrzehnten gewohnt war. Wir haben die energie- und vor allem baupolitische Agenda der Bunderegierung für die nächsten vier Jahre im folgenden Artikel für Sie nach Bau-Gesichtspunkten neu sortiert und aufbereitet.

Der Weg zur Hölle ist bekanntlich mit guten Vorsätzen gepflastert. Und die Dichte an guten Vorsätzen im Koalitionsvertrag ist besonders hoch: Fast alle dringenden Projekte, die bislang in Deutschland im Standby-Modus dauergeparkt schienen, sollen in den nächsten Jahren in Fahrt kommen. Das reicht im uns hier besonders interessierenden Bereich Bauen und Wohnen von Bürokratieabbau über Maßnahmen gegen die Wohnungsnot oder die Verkehrswende im Schienenverkehr bis zu einer kompletten Transformation der Baubranche zu einem nachhaltiger, digitaler und effizienter agierenden Wirtschaftszweig.

Allerdings bleibt den Koalitionären auch nichts anderes übrig: Das ganze Programm ist mit „oberster Priorität“ darauf ausgerichtet die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Das Zeitfenster für Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels, Dreh- und Angelpunkt des gesamten Programms, wird immer enger: Dementsprechend wird geplant den Kohleausstieg idealerweise bis 2030 zu vollziehen und schrittweise auch den Verbrennungsmotor zu verabschieden. Auch eine Schlüsselbranche wie die Bauwirtschaft soll in einem relativ kurzen Zeitraum besonders hohen Anforderungen genügen.

Manche Formulierungen in dem Dokument darf man sich dabei ruhig auf der Zunge zergehen lassen: So rufen die Koalitionäre eine „sozial-ökologische Marktwirtschaft“ aus – ein Schelm, wer in den drei Bausteinen sozial, ökologisch, marktwirtschaftlich nicht an die Kernpunkte der jeweiligen Parteiprogramme der Ampel-Partner denkt. Doch ungeachtet aller ehrgeiziger Ambitionen und auch aller Kompromisse, die an allen Ecken und Enden des Dokuments sicht- oder zumindest erahnbar werden: Das Programm versprüht einen gewissen Charme des Aufbruchs, der auch bei Vertretern der Baubranche größtenteils ein positives Echo ausgelöst hat.

Das Klimaschutzgesetz und die Folgen

  • Angesichts der fortschreitenden Erderwärmung war auf Zeit spielen eigentlich schon lange keine Option mehr. Die Verfasser des Koalitionsvertrags geben an keine Zeit mehr verlieren zu wollen. Die rot-grün-gelbe Regierung kündigt an ihre gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad auszurichten.
  • Ziel ist ein kosteneffizienter, technologieoffener Weg zur Klimaneutralität bis spätestens 2045 (also fünf Jahre vor der alten Zielmarke 2050), dabei wird am Atomausstieg und auch am Ende der Kohle festgehalten. Unter anderem hat sich die Koalition bereits für das erste Halbjahr 2022 vorgenommen, das bestehende Klimaschutzgesetz weiter zu reformieren.
  • So wollen die Koalitionäre alle notwendigen Gesetze, Maßnahmen und Verordnungen für ein Klimaschutzsofortprogramm erlassen. Ein jährliches Monitoring soll sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele auch sektorübergreifend erlassen. So soll auch vermieden werden, dass Deutschland aufgrund einer Nichterreichung seiner Klimaziele EU-Emissionshandels-Zertifikate kaufen muss, die dann wiederum den Bundeshaushalt belasten (vom Klima ganz zu schweigen).
  • Die Klimaschutzmaßnahmen sollen für alle Sektoren gelten. Auch der Bau müsse einen Beitrag leisten. Wie das im Einzelnen aussieht, kann man an den unterschiedlichen Passagen des Vertragsdokuments ablesen, die sich mit dem Hochbau-, Immobilien- oder Tiefbaumarkt befassen.

(Hoch) bauen und Wohnen

  • Das Symbolträchtigste vorweg: Der langjährigen Branchen-Dauerforderung nach einem eigenen Bauministerium wird von der neuen Regierung tatsächlich stattgegeben. Die SPD-Politikern Klara Geywitz ist die erste Bauministerin im eigenen Ressort seit 1998.
  • An Aufgaben mangelt es dem neuen Ministerium laut Koalitionsvertrag wahrlich nicht: So wollen die drei Parteien für ausreichend neuen Wohnraum Außerdem soll das Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral und barrierearm sein. Ein Bau-, Wohnkosten- und Klimacheck soll eingeführt werden.
  • Beginnen wir mit Punkt eins der Liste: der Ankurblung der Baukonjunktur zur Schaffung von neuem Wohnraum. So soll gemäß den Berechnungen der meisten Experten der Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr ermöglicht werden.
  • 000 dieser neuen Wohnungen pro Jahr sollen öffentlich geförderte Wohnungen sein. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung soll daher fortgeführt und die Mittel sollen entsprechend erhöht werden.
  • Ein Bund-Länderprogramm für studentisches Wohnen, junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende soll aufgelegt werden. Eine neu Bau- und Investitionsoffensive soll zudem die Voraussetzungen schaffen schnell und günstig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.
  • Zudem will der Bund die Kommunen dabei unterstützen Potenzialflächenregister einzuführen, um das Problem fehlender Bauflächen und stockender Wohnraumbedarfsdeckung anzugehen.
  • Natürlich ist auch bei der Baubeschleunigung und -kostensenkung der Koalitionäre Entbürokratisierung eines der Zauberwörter: So sollen die Prozesse der Normierung so angepasst werden, dass Bauen günstiger wird. Eine Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) soll mehr Effizienz und Tempo schaffen, zum einen durch einfachere Genehmigungsverfahren, zum anderen durch die Mobilisierung zusätzlicher Bauflächen. Dazu sollen u. a. die entsprechenden Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz entfristet und die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren geschaffen werden.
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll gestärkt werden, u. a. durch die Eingliederung der nicht bahnnotwendigen Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens. Die BImA soll künftig Kredite aufnehmen dürfen, selbst investieren und bauen sowie weiterhin kommunales Bauen unterstützen können. Die gesamte Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften soll künftig bei der BImA liegen.
  • Um die Eigentümerquote in Deutschland zu erhöhen, will die Regierung es Haushalten ohne genügend Eigenkapital besser ermöglichen im selbstgenutzten Eigentum zu wohnen, etwa durch Senkung der Erwerbshürden durch eigenkapitalersetzende Darlehen.
  • Schwellenhaushalte sollen auch langfristig unterstützt werden, etwa mit Tilgungszuschüssen oder Zinsverbilligungen beim Eigentumserwerb. Gegenfinanziert soll dieses Maßnahmenpaket durch das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen werden (der sogenannten Share Deals).
  • Um die Bautätigkeit der Immobilienbetriebe und Profivermieter anzukurbeln, soll die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Dabei will die Regierung mögliche unterschiedlichen Effekte auf die verschiedenen Bauherren im Blick behalten, offensichtlich um ggf. nachzubessern.
  • Zum Bautempo kommt das zweite Ziel der besseren Bezahlbarkeit des Wohnens Ein neues „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ soll mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft aufgestellt werden. Um den nach wie vor mauen sozialen Bau zu stärken, soll eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg gebracht werden, die für eine dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums sorgen soll, jedoch ohne die etablierte Wohnungswirtschaft zu benachteiligen (in solchen fein austarierten Kompromissen wird nebenbei die gemeinsame Handschrift der programmatisch unterschiedlichen Parteien in der Koalition besonders offenkundig).
  • Die geltenden Mieterschutzregelungen sollen evaluiert und verlängert werden. In angespannten Märkten wollen die Koalitionäre die Kappungsgrenze für den möglichen Anstieg von Mieten auf elf Prozent in drei Jahren absenken.
  • Die Mietpreisbremse soll noch bis zum Jahre 2029 verlängert werden. Zudem sollen qualifizierte Mietspiegel gestärkt werden (bzw. ab einer Gemeindegröße von 100.000 Einwohnern vorgeschrieben) und mehr Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen soll verpflichtend werden. Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen (mit dem Ziel 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden), soll auch das Mietrecht entsprechend angepasst werden
  • Nicht zuletzt setzt der Vertrag vor allem auch auf Standardisierung am Bau. Durch modulares und serielles Bauen und Sanieren soll das Bauen zum einen schneller und günstiger werden, zum anderen verspricht sich die Koalition durch die dadurch ermöglichte Beschleunigung des Bautempos auch eine schnellere Implementierung von mehr Klimaschutz im Gebäudebestand, unserem Punkt drei auf der Liste. Die Typengenehmigungen für serielle Bauvorhaben sollen deshalb beschleunigt, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Hürden identifiziert und beseitigt werden.
  • Vor allem das serielle Sanieren soll durch eine Fortführung des bestehenden Förderprogramms und einer Ausweitung innerhalb des BEG Impulse erhalten. Im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau” soll serielles und modulares Bauen und Sanieren z. B. nach dem niederländischen „Energiesprong“-Vorbild weiterentwickelt werden.
  • Auch der Gebäudeenergieausweis soll vereinfacht und digitalisiert werden und die Möglichkeit eines digitalen Gebäudeenergiekatasters geprüft werden.
  • 2022 läuft die Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) aus. Als Ersatz planen die Koalitionäre ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau einzuführen, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen pro m² Wohnfläche in den Fokus nimmt.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zudem angepasst werden: Ab dem 1. Januar 2025 muss demnach jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.
  • Bereits zum 1. Januar 2024 wollen die Koalitionäre die Standards für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden im GEG so anpassen, dass die auszutauschenden Teile dem Effizienzgrad Effizienzhaus 70 entsprechen.
  • Außerdem sollen im GEG die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-Standard Effizienzhaus 40 angeglichen werden.
  • Alternativ greift weiter eine sogenannte Innovationsklausel (wenn also die zuständige Behörde eine Befreiung eines zu errichtenden Gebäudes von der Begrenzung des vorgeschriebenen zu erreichenden Jahres-Primärenergiebedarfs durch eine als gleichwertig gesehene Begrenzung der Treibhausgasemissionen und des Endenergiebedarfs bzw. der wärmetechnischen Qualität der Außenwärmehülle erlaubt).
  • Sanierungsfahrpläne (also softwaregestützte Tools, um einen verständlichen Überblick über die in einem Gebäude langfristig anstehenden Sanierungen zu geben) sollen systematisch zum Einsatz kommen. Für Wohnungseigentumsgemeinschaften sollen diese beim Kauf eines Gebäudes kostenlos werden.
  • Damit auch die Bauoffensive Kurs in Richtung Klimaneutralität nimmt, soll außerdem der Quartiersansatz fortgeschrieben werden (d. h. die im GEG festgehaltene Regelung, wonach für mehrere Gebäude, die in räumlichem Zusammenhang stehen, eine Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien getroffen werden kann, also z. B. im Zuge von Modernisierungen mehrerer, in räumlichem Zusammenhang stehender Bestandsgebäude).
  • Das vierte und letzte Thema Barrierefreiheit betrifft nicht nur die Gebäudeseite, sondern hat auch gesellschaftliche Dimensionen. Für ein neues Bundesprogramm Barrierefreiheit soll das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet werden.
  • Baulich setzt der Bund aber anscheinend nicht auf Zwang, sondern vor allem auf die eigene Vorbildfunktion: So wird das Ziel ausgegeben alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen. Zudem sollen die mittel des kfW-Programms für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau weiter aufgestockt werden.
  • Aber auch beim Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) sollen die Ausnahmeregelungen, die bislang mangelnde Inklusion ermöglichen, bis 2026 abgeschafft werden – also könnte sich auch bei der barrierearmen Umgestaltung von Zugängen usw. bei Haltestellen ein gewisser Anstoß für Baumaßnahmen ergeben.
  • Folgen für die Hochbauauftragslage dürfte auch der folgende Beschluss haben: Im Rahmen des Ziels eines Ökolandbauanteils von 30 Prozent bis 2030 soll die Landwirtschaft auch beim artengerechteren Umbau der Nutztierhaltung unterstützt werden. Die Investitionsförderung soll künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt werden.
  • Dafür soll auch das Bau- und Genehmigungsrecht entsprechend angepasst werden. Für den Neubau und Umbau im zahlenmäßig nicht unwichtigen Bausegment Landwirtschaftsbau steckt hier also in den nächsten Jahren einiges an Potenzial.

Tief- und Straßenbau

  • Auch, wenn die Ampel-Ansätze zur Verkehrswende die Öko-Hardliner aufgrund der nach wie vor als automobillastig empfundenen Agenda enttäuscht hat (inklusive FDP-Verkehrsminister und Absage an das Tempolimit): Rein von den Ansagen für den Infrastruktur- und Verkehrsbau her gibt es eine klare Verschiebung von der Straße zur Schiene zur Stromleitung. So soll „erheblich mehr“ in die Schiene als in die Straße investiert werden:
  • Als langfristiges Ziel haben sich die Koalitionäre darauf verständigt, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln. Die Infrastrukturkapazität muss dafür unvermeidlich auf diese Ziele ausgerichtet werden.
  • Unter anderem will der Bund Länder und Kommunen durch entsprechende Mittel in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern. Doch an direkten Bundesinvestitionen führt letztendlich kein Weg vorbei:
  • Im Rahmen des Paradigmenwechsels hin zur Schiene soll ein Programm namens „Schnelle Kapazitätserweiterung” aufgelegt werden, das es vor allem baulich in sich hat: Neben einem Ausbau der digitalen Bahninfrastruktur sollen Barrierefreiheit und Lärmschutz rund um die Schiene verbessert werden, Bahnhofsprogramme gebündelt und gestärkt, das Streckennetz erweitert, Strecken reaktiviert und Stilllegungen vermieden werden.
  • Daneben sollen u.a. den Einzelwagenverkehr gestärkt und Investitionsanreize für Gleisanschlüsse gesetzt werden. Ein für den Infrastrukturbau ebenfalls potenziell projektverheißendes Versprechen der Koalitionäre: Bei neuen Gewerbe- und Industriegebieten soll künftig die Schienenanbindung verpflichtend geprüft
  • Systemrelevante Bahnstrecken, Stromtrassen und Ingenieursbauwerke (z. B. kritische Brücken) sollen mit hoher Priorität behandelt werden. Der Koalitionsvertrag zählt eine Reihe von Infrastrukturbauvorhaben auf, die in der neuen Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden sollen.
  • Dazu zählen Schienenprojekte wie der Ausbau/Neubau der Bahnstrecken Hamm-Hannover-Berlin, Korridor Mittelrhein, Hanau-Würzburg/Fulda-Erfurt, München-Kiefersfelden-Grenze D/A, Karlsruhe-Basel, “Optimiertes Alpha E+”, Ostkorridor Süd, Nürnberg-Reichenbach/Grenze D-CZ und die Knoten Hamburg, Frankfurt, Köln, Mannheim und München.
  • Auch die für die Energiewende zentralen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen SüdLink, SüdOstLink und Ultranet stehen nahe liegender Weise auf der Agenda.
  • Zudem wird (aber zum wievielten Mal von einer Bundesregierung in diesem Jahrhundert eigentlich?) eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard versprochen. Beim Ausbau der Wasser- und vor allem Stromnetze nehmen sich die Koalitionäre mehr Tempo, Verbindlichkeit und vorausschauende Planung auf allen Ebenen vor.
  • Bei den Bundesfernstraßen gibt es eine Absage an Autobahnneubau à la Andi Scheuer: Hier soll es weiter vor allem um Erhalt und Sanierung gehen, mit besonderem Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerken (sprich vor allem die zahlreichen maroden Brücken). Den Anteil der Erhaltungsmittel will die Regierung bis 2025 bei wachsendem Etat schrittweise erhöhen.
  • Zu den weiteren mit der Straße verbunden Plänen gehören die Initiierung eines neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplans 2040, Umstrukturierungen bei den Projektmanagementgesellschaften DEGES und Autobahn GmbH, die Einführung eines C0²-Zuschlags bei der LKW-Maut und – auch für die Baubranche interessant – eine bessere Finanzierung der Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen und (wie bereits weiter oben gesehen) Schienenwege für mehr aktiven und passiven Lärmschutz (was also auch wieder potenziell Bauprojekte im Gefolge haben dürfte).
  • Mit Bauaktivitäten verbunden ist auch das Vorhaben die Ladesäuleninfrastruktur des Landes auf den geplanten Ausbau der Elektromobilität von 15 Millionen Elektro-PKWs in Deutschland vorzubereiten, indem bis 2030 eine Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkte mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur geschaffen werden sollen. Die Koalition will den Ausbau dafür ressortübergreifend beschleunigen, auf Effizienz überprüfen und entbürokratisieren. Dabei wird auf die Privatwirtschaft gesetzt: Dementsprechend kündigen die frischgebackenen Koalitionäre auch an vor allem die Förderung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur effektiver und effizienter ausgestalten.
  • Zum neuen Öko-Schwerpunkt bei den Tiefbaumaßnahmen passt auch der Vorsatz den Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur voranzutreiben.
  • Nicht zuletzt wird auch der Wasserbau mit dem Versprechen bedacht die Sanierung und den Ausbau von Schleusen zu beschleunigen. Grundsätzlich sollen auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Strom- und Wasserstoffnetze beschleunigt werden.

Entbürokratisierung und Digitalisierung

  • Die beiden Anliegen Entbürokratisierung und Digitalisierung werden in dem Vertragsdokument stets zusammengedacht, genauer: Die Behörden sollen digitaler werden und dadurch effizienter und zugänglicher (auch für frühzeitige Bürgerbeteiligungen):
  • Zum Bürokratieabbau gehört daher für die Koalitionäre der Ausbau der digitalen Infrastruktur der Behörden und eine frühzeitige Einbindung digitaler Technologien in die Ausbildung der Beamten. Doch natürlich ist es nicht allein damit getan, die Verwaltung „agiler und digitaler“ zu machen.
  • Grundsätzlich soll ein neues Bürokratieentlastungsgesetz den Unternehmen das Leben durch vereinfachte Abläufe und Regeln erleichtern. Doch für die eben nicht verzichtbaren bürokratischen Vorgänge versprechen die Koalitionäre wieder mehr Personal in den ausgedünnten Behörden. Vor allem aber sollen die behördlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt Beide Aspekte dürften gerade den Bausektor aufhorchen lassen. Dafür soll ein Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern ins Leben gerufen werden.
  • Die Verfahrensdauer soll laut Plan mindestens halbiert werden. Darauf zu bauen, dass es den ambitionierten Reformern gelingt, dass „Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen“, erscheint im deutschen Föderalismus-Dschungel allerdings zumindest optimistisch.
  • Auch bei den Planungs- und Genehmigungsprozessen setzt die Koalition auf digitale Hilfsmittel. So will der Bund u. a. Behörden mit notwendiger Technik ausstatten und IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern standardisieren.
  • Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), der alte Hit des neoliberalen Zeitalters, wird zwar im Vergleich zu den Nullerjahren nur noch halbherzig vertreten: Eine staatliche Finanzierung und Umsetzung gehöre „grundsätzlich“ zu den „Kernaufgaben des Staates“. Dennoch wird die Option der ÖPP-Vorgehensweise für „ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen“ bei entsprechendem Wirtschaftlichkeitsnachweis offengehalten.
  • Auch, wenn es um die Digitalisierung der öffentlichen Planungsprozesse geht, lässt der Digitalsound des Dokuments nicht nach: Die Prozesse sollen mit Gebäudedatenmodellierung (Building Information Modeling) effizienter, kostengünstiger und transparenter gestaltet werden. Ganz generell sollen öffentliche IT-Projekte mit offenen Standards durchgeführt werden – Open Source wird auch bei BIM-Planungen zum geforderten Standard in Projekten der öffentlichen Hand. Neben der öffentlichen Verwaltung wollen die Koalitionäre auch die Bau- und Immobilienwirtschaft dabei unterstützen Open-BIM und einheitliche Schnittstellen/Standards umzusetzen.
  • Damit verwandt sind auch die Ankündigungen die Potenziale der Digitalisierung auch für mehr Nachhaltigkeit nutzen. Durch die Förderung digitaler Zwillinge (z. B. die Arbeit an einem virtuellen Modell eines analogen Produktes) soll der Verbrauch an Ressourcen reduziert werden. Auch hier gibt es natürlich auch im Gebäudebereich im Rahmen der BIM-Technologie mögliche Anwendungen.
  • Zu den Investitionen in digitale Zukunftstechnologien, die die Koalitionäre ebenfalls anstoßen wollen, gehören u.a. auch Investitionen in Künstliche Intelligenz oder Robotik – auch hier würde die Baubranche zu den Branchen gehören, die von mehr Anwendung dieser Technologien profitieren würde.
  • Auch bei den Behörden sollen digitale Zukunftstechnologien für mehr Effizienz und Transparenz sorgen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der Regierung soll zum Beispiel klären, ob ein Grundbuch auf Basis der Blockchain möglich ist und ob es Vorteile verspricht.

Klimaschutz: CO2-Einsparung und Nachhaltigkeit

  • Um „eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele“ zu ermöglichen (wieder so eine Formulierung, in der die drei Programmschwerpunkte der drein Parteien kombiniert werden) zu ermöglichen, setzt die Koalition weiter auf die Optimierung der Gebäudehülle durch Dämmung, die technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und auf Quartierslösungen. Die Förderprogramme sollen entsprechend weiterentwickelt werden.
  • Generell will die Regierung die Kreislaufwirtschaft fördern. Ziele sind die Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossener Stoffkreisläufe. Dazu sollen der bestehende rechtliche Rahmen angepasst werden. Eine „nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie” soll die bestehenden rohstoffpolitischen Strategien bündeln.
  • Dabei geht es zunächst auch um die der Bauwirtschaft in der Erzeugung von Rohmaterial vorgelagerte Grundstoffindustrie (im Baubereich denke man z. B. an den Holzschlag oder chemische Industrie). Zur Erreichung der Klimaziele geeignete Instrumente wie Carbon Contracts for Difference (Klimaverträge, CCfD), soll die Wirtschaftlichkeit sichern helfen, indem die Verträge so gestaltet werden sollen, dass die Rückzahlungsphasen „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ erreicht werden.
  • Auch ein neues Recycling-Label ist geplant, damit die Entwicklung von Qualitätsstandards für Rezyklate beschleunigt werden kann. Es dürfte anzunehmen sein, dass diese auch für die Hersteller von Baumaterial relevant werden dürfte.
  • Ein digitaler Gebäuderessourcenpass soll dafür sorgen, dass die Kreislaufwirtschaft auch im Gebäudesektor möglich wird, indem der Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten verstärkt betrachtet werden können.
  • Außerdem soll eine nationale Holzbau-, Leichtbau- und Rohstoffsicherungsstrategie aufgelegt werden. Für innovativen Materialien, Technologien und Start-ups sollen der Markteintritt und die Zulassungen leichter werden.
  • In den Verhandlungen über das EU-Programm „Fit for 55″ unterstützt die Koalition die Vorschläge der EU-Kommission im Gebäudesektor, wie die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Ein schneller Umstieg auf die Teilwarmmiete wird als Möglichkeit geprüft, die Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu entschärfen (d. h. also, dass bereits in der Kaltmiete anteilige Kosten für die Heizung enthalten sein müssen – Mieter müssen nur das zusätzlich bezahlen, was sie über diesen Basisbetrag hinaus verheizen).
  • Bereits zum 1. Juni 2022 soll ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, sollen die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 je zu 50 Prozent zwischen Vermieter- und Mieterseite geteilt werden.

Klimaschutz: Ausbau der erneuerbaren Energien

  • Beim Erneuerbaren-Energien-Ziel gehen die Koalitionäre von einem höheren Bruttostrombedarf von 680 bis 750 Terrawattstunden im Jahr 2030 aus. Davon sollen bis dahin 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Entsprechend muss der Netzausbau ausgebaut werden. Die jährlichen Ausschreibungsmengen sollen der Entwicklung dynamisch angepasst werden.
  • Zeitlich bis zum Erreichen der Klimaneutralität wollen die Koalitionäre einen befristeten Vorrang für erneuerbare Energien Bereits im ersten Halbjahr 2022 wollen die Koalitionäre gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen die notwendigen Maßnahmen anstoßen, um den Ausbau des Erneuerbaren-Ausbaus zu beschleunigen und die dafür notwendigen Flächen bereitzustellen.
  • Instrumente für den förderfreien Zubau, wie z. B. langfristige Stromlieferverträge (PPA) und der europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen sollen verstärkt genutzt werden. Daneben wird aber das Förderinstrumentarium im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) umgebaut und weitergenutzt.
  • Allerdings soll die Finanzierungsarchitektur des Energiesystems grundlegend reformiert werden: Anreize für die sektorübergreifende Nutzung von Erneuerbaren Energien sollen geschaffen, dezentrale Erzeugungsmodelle sowie die Vermeidung von Treibhausgasemissionen sollen gestärkt werden.
  • Da bereits anderweitig höhere CO2-Preiskomponenten beschlossen worden sind, z. B. bei Verkehr und Gebäudewärme, sollen die Verbraucher und Unternehmen durch das Ende der die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis ein Stück weit entlastet werden. Ab dem 1. Januar 2023 soll die EEG-Umlage also anderweitig finanziert werden, vornehmlich gespeist aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Erst mit der Vollendung des Kohleausstieges soll die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen.
  • Vor allem soll auch der dezentrale Ausbau der Erneuerbaren Energien gestärkt werden. Erneuerbarer Strom, insbesondere aus ausgeförderten Anlagen und Anlagen außerhalb der EEG-Förderung, soll stärker in der Erzeugerregion genutzt werden können.
  • Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Dabei will die Koalition nach Wegen suchen eröffnen, wie private Bauherren finanziell und administrativ nicht überfordert werden. Nicht zuletzt benennt der Koalitionsvertrag diese Maßnahme auch treffend als „Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk“.
  • Das Ausbauziel für Photovoltaik bis 2030 wird auf ca. 200 Gigawatt anvisiert. Dazu wollen die Koalitionäre Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen, Vergütungssätze anpassen sowie die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen und die Deckel prüfen. Innovative Solarenergie wie Agri- und Floating-PV soll gestärkt und die Ko-Nutzung ermöglicht werden.
  • Für die Windenergie an Land sollen zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass auch in Regionen mit weniger Wind der Windenergieausbau deutlich vorankommt.
  • Wo bereits Windparks stehen, sollen es bald ohne großen Genehmigungsaufwand möglich sein, alte Windenergieanlagen durch neue zu ersetzen. Antikollisionssysteme sollen den Konflikt mit dem Artenschutz entschärfen, kurzfristige Abstandsreduzierungen zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren möglich sein und auch bei der Ausweisung von Tiefflugkorridoren soll der Windenergieausbau verstärkt berücksichtigt werden.
  • Die Windenergiekapazitäten auf See sollen auf auf mindestens 30 Gigawatt in 2030, 40 Gigawatt in 2035 und 70 Gigawatt in 2045 steigen. Um das in dieser Legislaturperiode anzustoßen, will das Regierungsbündnis Offshore-Anlagen Priorität gegenüber anderen Nutzungsformen geben. Auch Ko-Nutzung soll unterstützt werden, grenzüberschreitende Projekte sollen gestärkt werden. Entscheidungen, wie die beschleunigte Anbindung des zusätzlich erzeugten Offshore-Stroms ins Netzt geschehen soll, sollen umgehend getroffen werden.
  • Auch das Potenzial der Geothermie soll stärker genutzt werden, z. B. für die Energieversorgung, u. a. durch Verbesserung der Datenlagen und Prüfung, ob eine Fündigkeitsrisikoversicherung zugelassen werden kann (also eine Versicherung, die das Risiko einer gar nicht oder nur teilweise erfolgreichen Bohrung abdecken soll).
  • Zudem wollen die Koalitionäre dafür sorgen, dass Kommunen von Windenergieanlagen und größeren Freiflächen-Solaranlagen auf ihrem Gebiet finanziell angemessen profitieren können. Eine Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems soll auch in diesem Zusammenhang die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten vereinfachen und stärken.
  • Auch den Ausbau der Wärmenetze und eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung will das Bündnis stärken. Bis 2030 sollen durch verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
  • Da Gas als Brückentechnologie weiter vorgesehen ist, wird der Bau moderner Gaskraftwerke geplant, um den bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf ohne Preisexplosionen zu decken. Die notwendigen Gaskraftwerke sollen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. Erdgas ist für eine Übergangszeit unverzichtbar.
  • Auch die Wasserstoffstrategie wird 2022 fortgeschrieben. Dabei wird eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt im Jahr 2030 anvisiert. Erste Priorität hat dabei für die Regierung die einheimische Erzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien. Bis zu einer günstigen Versorgung mit grünem Wasserstoff setzen die Ampelparteien jedoch auf eine technologieoffene Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik.

Handwerk, Fachkräftemangel, Schwarzarbeit

  • Von Fachkräftemangel ist nicht nur, aber auch die Bauwirtschaft stark betroffen. Neben Zielen wie der verstärkten Integration von Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie dem vollen Ausschöpfen des Potenzials älterer Arbeitnehmer ist die zentrale Gegenmaßnahme der Koalitionäre im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel das Vorhaben eine Modernisierung des Einwanderungsrechts.
  • Unter anderem auch für die Baubranche relevant ist in diesem Zusammenhang dabei gerade auch die Entfristung bestehender Ansätze des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wie die Westbalkanregelung, die Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ermöglciht.
  • Neu dazukommen soll im Einwanderungsrecht die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems, die Arbeitskräften zur Jobsuche den gesteuerten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Für den Fachkräftemangel bei nichtakademischen Bauberufen interessant: Die Blue Card soll auf nicht-akademische Berufe ausgeweitet werden – die Voraussetzung dafür soll ein konkretes Jobangebot zu marktüblichen Konditionen sein.
  • Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll einfacher werden und überhaupt die damit verbundenen bürokratischen Prozesse und Verfahren entschlackt werden – jeder Betrieb, der schon einmal versucht hat kurzfristig ausländische Fachkräfte einzusetzen, wird es zu schätzen wissen.
  • Auf dem Ausbildungsmarkt wird dem Handwerk eine Stärkung des dualen Systems der beruflichen Ausbildung und eine Verbesserung des Übergangs von der Schule in die berufliche Bildung zugesichert – wie genau, bleibt offen, doch immerhin gibt es eine Reihe von Ankündigungen, die etwas konkreter ausfallen:
  • So soll die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung steigen. Auch die Ausbildung im Handwerk wollen die Regierungsparteien gezielt fördern, z. B. durch die Einführung einer Begabtenförderung in der berufliche Bildung und vor allem durch erleichterten Zugang zur Meisterausbildung durch gesenkte Kosten für die Teilnehmer von Meisterkursen und -briefen.
  • Die Tarifbindung in Handwerk und Mittelstand soll gestärkt werden. Auch soll der gesetzliche Mindestlohn einmalig auf zwölf Euro pro Stunde erhöht werden (bei den Lohngruppen im Baugewerbe steht zwar aktuell ebenfalls eine weitere leichte Erhöhung an, doch war die magische 12 Euro-Grenze ja schon 2019 überschritten worden).
  • Zum Thema Abbau bürokratischer Hürden gehört auch, dass die Beantragung von Förderprogrammen und Investitionszuschüssen für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich leichter werden soll.
  • Auch dass Soloselbständigen in der Corona-Pandemie vorerst („so lange wie benötigt“) weiter Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus „gewährt werden soll, dürfte auch am Bau für so manchen Ein-Mann- bzw. Eine-Frau-Kleinstbetrieb eine gute Nachricht sein.
  • Auch für das leidige das Thema Geldwäsche und Schwarzarbeit ist die Bau- und Immobilienbranche berüchtigt. Auch hier wollen die Koalitionäre tätig werden: So soll der Zoll moderner und digitaler werden, um Schwarzarbeit und Finanzkriminalität effizienter verfolgen zu können. Im Immobiliensektor soll der Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland sowie ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld krummen Geschäften einen Riegel vorschieben.

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