Förderung der energetischen Sanierung im Klimapaket: fertig geschnürt und ab in die Post?

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Ein wahrhaft seltenes Schauspiel: Sowohl Bundestag und Bundesrat haben kurz vor Jahresende 2019 über den Steuerbonus für energetische Sanierung entschieden. Damit gilt das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms seit dem 1. Januar 2020. Für die deutschen Hausbesitzer bedeutet das konkret: Es gibt zahlreiche Steuer-Erleichterungen für energetische Sanierungsmaßnahmen, die für 10 Jahre gelten. Die Baubranche steht schon Gewehr bei Fuß in Hoffnung auf neue Marktchancen auf dem Sanierungsmarkt. Doch für die Nutzer von Heizöl bringen die Änderungen auch weniger angenehme Nachrichten. Welche Fördermaßnahmen und Änderungen das neue Jahr gebracht hat, finden Sie hier im Überblick.

Energetische Sanierung kann ab sofort steuerlich abgeschrieben werden
Die Förderung für energetische Sanierungen wird mit dem aktuellen Paket ausgebaut: Die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist deutlich attraktiver geworden. Wer ab dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen.

Im ersten Jahr können 7 Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr 6 Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.

Austauschprämie für Ölheizungen als Zuckerbrot …
Am 1. Januar 2020 ist eine Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung z. B. durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

… Aufschläge auf die Heizölpreise als Peitsche
Ein zentrales Element des Klimapakets ist bekanntlich eine höhere CO2-Bepreisung. Für 2021 ist ein Einstieg mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen. Das entspricht im Jahr 2021 einem Aufschlag von rund 79 Euro pro 1.000 Liter Heizöl, wie Berechnungen der Fachzeitschrift „Gebäudeenergieberater“ zeigen. Der CO2-Preis steigt 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO2, 2023 auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro. Zudem ist zu vermuten, dass die ab 2025 zu erwartenden CO2-Preissteigerungen diese Zusatzkosten noch deutlich erhöhen werden.

BAFA fördert auch effiziente Heizungen ohne Austausch – aber keine Ölheizugnen mehr
Für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es ebenfalls Investitionszuschüsse des BAFA: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwert-heizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Neue Ölheizungen werden dagegen ab sofort überhaupt nicht mehr gefördert.

Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung. Ob sich für einen Verbraucher eher die BAFA-Gelder lohnen oder die neue steuerliche Abschreibung, hängt vom individuellen Steuersatz der Modernisierer ab.

KfW-Förderungen sollen ebenfalls steigen
Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus sanieren lassen wollen, können auch weiterhin auf die bestehenden Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen. Wie beim BAFA plant die Bundesregierung, die Zuschüsse der KfW erheblich zu steigern.

Allerdings soll ab sofort, um Kompetenzgerangel zu vermeiden, die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett beim BAFA liegen (mit Ausnahme der Anbindung an Wärmenetze sowie die Optimierung der Heizungsanlage). Neue Fenster und Dämmmaßnahmen werden dagegen weiterhin von der KfW gefördert.

Bei der KfW-Förderung muss ein Gebäudeenergieberater die baulichen Maßnahmen begleiten und prüfen, was auch zur Qualitätssicherung empfehlenswert ist. Im Falle der steuerlichen Förderung genügt dagegen rein rechtlich eine Fachunternehmererklärung des durchführenden Handwerkers (sehr zum Verdruss der Energieberater-Branche).

Publiziert im Januar 2020

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