Erneuerbare Energien: dieser Gesetzesentwurf lag im Osterkorb

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Die Klima- und Energiewende in die Wege zu leiten gehört zu den zentralen Vorhaben der Ampelregierung. Doch die im Koalitionsvertrag angedeutete Route (Stichwort: Gas als Brückentechnologie der Energieversorgung) ist seit Ende Februar aus bekannten Gründen schon wieder ein Fall für den Papierkorb. Umso mehr stand das Wirtschaftsministerium unter Druck das bereits im Vorfeld angekündigte „Osterpaket“ zur Beschleunigung des Zubaus erneuerbarer Energien rechtzeitig abzuliefern. Ziel ist bis 2035 eine zu 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung zu gewährleisten. Noch vor den Feiertagen wurde der 500 Seiten starke Entwurf vorgestellt (der freilich erst noch den Gesetzgebungsprozess durchlaufen muss).

Das vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket wird zunächst dem Deutschen Bundestag zugeleitet geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. wobei die Änderungen bereits zum 1. Juli in Kraft treten könnten. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst:

  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
  • das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
  • das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und
  • weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Konkrete Maßnahmen des Osterpakets

  • Mit dem Osterpaket wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See soll auf ein völlig neues Niveau gehoben werden: Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bezogen werden. Die vorherige Bundesregierung hatte ein Ziel von 65 Prozent ausgegeben und war von einem deutlich niedrigeren Stromverbrauch als die Ampel-Koalition ausgegangen.


  • Bis 2035 soll der Strom in Deutschland nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.

  • Um den Erneuerbaren-Ausbau voranzutreiben, werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Es werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen verbessert.
  • Mit der Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
  • Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
  • Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
  • Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.

Kritik aus Verbänden und der Branche
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt unter anderem, dass der Bund keine Landflächen für die Windenergie bereitstellen will und dass weder für Gebäude noch für Verkehr Maßnahmen im Osterpaket enthalten sind. So fehlen aus Sicht der DUH ganz konkret eine Anhebung des Effizienzstandards im Gebäudebereich, eine Sanierungspflicht für den Bestand sowie ein Einbauverbot für Gas-Heizungen im Neubau – hier mussten die Grünen mutmaßlich gegenüber den beiden anderen Koalitionspartnern zurückstecken.

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht einen erheblichen Nachbesserungsbedarf, unter anderem bei den Rahmenbedingungen für die anteilige solare Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom. So erhalten lediglich neue Betreiber von Solaranlagen bessere Einspeisevergütungen als bisher, sofern sie den Solarstrom vom eigenen Dach vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen und nicht anteilig selbst verbrauchen. Diese Rechnung gehe nicht auf – Direktverbrauch sei für Privatnutzer das stärkste Argument zum Einstieg in die Erneuerbaren.

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