Baukindergeld erhält weitere Galgenfrist bis März 2021

Sharing is caring!

Eigentlich sollte bei den Baufinanzierungen, für die Baukindergeld beantragt werden darf, schon Ende 2020 der Stecker gezogen werden. Doch angesichts der Coronapandemie hat sich der Gesetzgeber erweichen lassen: Laut Beschluss des Bundeskabinetts wurde Deutschlands bekannteste Wohnsubventionsmaßnahme um immerhin drei Monate verlängert. Ob das das ausreicht? Kritiker wollen das Baukindergeld so früh wie möglich durch sinnvollere Maßnahmen ersetzen, während die Befürworter dem Gesetzgeber vorwerfen durch den frühen Abschied an der falschen (Förder-)Schraube zu drehen.

Mit dem Baukindergeld fördert das für den Bereich Bauen mitverantwortliche Innenministerium seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Grundlage für die Förderung ist eine Einkommensgrenze von höchstens 75.000 Euro brutto pro Jahr. Familien, auf die dieses Kriterium zutrifft, dürfen pro Kind noch 15.000 Euro zusätzlich anrechnen und erhalten so 10 Jahre lang einen Zuschuss von 1.200 Euro je Kind erhalten. Nach Angaben des Innenministeriums hatten bis Ende August 2020 bereits insgesamt rund 260.500 Familien Baukindergeld beantragt. Das bedeutet Fördergelder in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro.

Fristverlängerung bis März 2021: zum Hintergrund

Ein Antrag auf Förderung bei der kfW ist nach wie vor noch bis zum 31.12.2023 möglich. Allerdings galt dies bislang nur für Antragssteller, die bis Ende 2020 eine Baugenehmigung vorweisen konnten bzw. bis dahin einen Kaufvertrag vorweisen können. Nicht zuletzt aufgrund dieser Frist haben sich die Baugenehmigungen trotz Pandemie 2020 im Wohnungsbau weitgehend weiter behaupten können.

Diese Frist (für das Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen) ist nun also ausgeweitet worden (um drei Monate bis zum 31. März 2021). Zur Begründung dieser Verlängerung verwies das Ministerium auf eigentumsinteressierte Familien, die 2020 aufgrund der Pandemie bislang noch keine Chance hatten die erforderlichen Anforderungen für einen Antrag auf die Beine stellen konnten. Die dreimonatige Fristverlängerung soll nach Angaben des Innenministeriums mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 gültig werden.

Reaktionen: Den einen kommt das Aus zu früh, den anderen nicht früh genug

Begrüßt wird die Verlängerung erwartungsgemäß vom Fertigbauer-Verband Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF), der das Plus an Planungssicherheit für die Familien als klaren Vorteil sieht. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Verlängerung um drei Monate nicht doch zu kurz ist. Immerhin ist das Baukindergeld die bekannteste Form der Förderung: So zeigt eine im Auftrag des Baufinanzierers Interhyp Ag durchgeführte Studie, dass 59 Prozent der Deutschen das Baukindergeld kennen.

Deshalb verwundert es kaum, dass auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB eine Verlängerung der Maßnahme über die mickrige Dreimonatsfrist hinaus fordert: Die Erfolgsgeschichte der Fördermaßnahme ende sonst, bevor sie richtig begonnen habe. . Die Förderung trägt aus Verbandssicht sinnvoll dazu bei, den Wohnungsbau zu fördern und somit die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entlasten.

Kritik kommt nach wie vor von den einschlägigen deutschen Wirtschaftsinstituten. So würde das Münchner ifo Institut das Fördermodell Kindergeld lieber heute als morgen durch Investitionsanreize wie bessere Abschreibungsmöglichkeiten ersetzen. Und die Kölner Kollegen vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) fordern statt einer Kindergeldsubvention die Nebenkosten zu senken, zum Beispiel durch einen Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer oder eine Deregulierung der Notarkosten. Damit, so die Kölner Wissenschaftler, könnten die Eigenkapitalanforderungen an Eigenheimerwerbe dauerhaft gesenkt und so mehr Haushalte zum Bauen oder Kaufen animiert werden – mit dem angenehmen Nebeneffekt für den Gesetzgeber, dass die öffentlichen Kassen weitgehend ungeschoren davonkämen.

Baukindergeld – eigentlich ein Immobilienkindergeld?

So oder so zeigen Auswertungen der ersten Baukindergeldanträge von 2019 und dem ersten Halbjahr 2020, dass das Baukindergeld bislang weniger als beabsichtigt zum Bau neuer Wohnungen geführt hat: Das politisch besonders gern gepushte Segment Geschosswohnbau ging ohnehin weitgehend leer aus: neun von zehn Anträgen betrafen das klassische Einfamilienhaussegment – und eben hauptsächlich für den Erwerb von Bestandsimmobilien auf dem kochenden Immobilienmarkt in Anspruch genommen. Das Ziel der Maßnahme – durch Neubau die Bestandsengpässe auf nachfragestarken Woh8ungsmärkten zu entzerren – ist damit schon einmal klar verfehlt.

Zudem fürchtet der Eigentümer- und Mieterbund, dass die Baubranche das bisschen mehr Geld, das den Bauherren durch die Eigenheimförderung Baukindergeld zur Verfügung steht, durch eine noch weitere Erhöhung der Baupreise abfischen wird – und damit den Effekt ohnehin verpuffen lässt. Bereits in den Zeiten der Eigenheimzulage von 1996 bis 2005, so die Argumentation, zogen die Grundstücks- und Baupreise ja massiv an. Doch immerhin auch – könnte man dieser Kritik entgegenhalten – auch die Bautätigkeit, die in den Jahren um die Jahrhundertwende ja auch einen immer noch unerreichten Bauboom erreichte – nicht zuletzt dank der Eigenheimzulage.

Sharing is caring!


WordPress Cookie Plugin by Real Cookie Banner