Barrierefreiheit im Bestand: Je umfassender, desto rarer? Ein Blick in die Statistik

Sharing is caring!

Barrierefreiheit ist damit ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das jeden angeht – und der die Baubranche als wichtiger Nachfragetrend seit Jahren prägt. Dennoch wird oft beklagt, dass die Barrierefreiheit im deutschen Wohnungsbestand ein Randphänomen ist. Wie ist das bei der gleichzeitig hohen Nachfrage nach barrierefreien Maßnahmen möglich? Die Lösung hat auch mit der Definition von „Barrierefreiheit“ am Bau zu tun.  

Als im vollen Sinne des Wortes barrierefrei gilt eine Wohnung offiziell nur dann, wenn eine Vielzahl von Kriterien erfüllt sind: So muss der Zugang zur Wohnung ohne Barrieren gestaltet sein und auch innerhalb der Wohnung bzw. zu Balkon/Terrasse dürfen keine zu überwindenden Stufen oder Schwellen vorhanden sein. Vor allem im Sanitärbereich gelten darüber hinaus strenge Kriterien zur Begehbarkeit und Bewegungsspielraum inklusive einer bodengleichen Dusche.

Es ist klar, dass die Zahl der Wohnungen, die in einem derart strengen Sinne als barrierefrei bezeichnet werden können, im Verhältnis zum Gesamtbestand klein ist. Nun gibt es andererseits aber auch genügend Wohnungen, die zumindest teilweise barrierefrei sind und auf die ein mehr oder weniger großer Teil dieser Kriterien sehr wohl zutrifft: Schließlich werden Wohnungen nicht nur für Schwerstbehinderte barrierefrei gestaltet, sondern auch schon (akut oder vorsorglich) für kleinere altersgerechte Einschränkungen bei der Beweglichkeit ihrer Bewohner tauglich gemacht.

Dieser bloße Bauch-Befund wird auch durch die jüngste Sonderauswertung des Mikrozensus bestätigt (Stand: Wohnungsbestand 2018), wenn auch immer noch mit einer subjektiven Trübung: Die Daten zur Barrierefreiheit beruhen auf einer repräsentativen Befragung der Haushalte durch das Statistische Bundesamt und geben somit auch keine exakte Auskunft zur Erfüllung von barrierefreien Baunormen.

Dennoch ergibt sich ein deutliches Bild: Nur auf etwa 2,4 Prozent aller hier berücksichtigten 36,9 Millionen bewohnten Wohnungen im Wohngebäudebestand konnte man demnach 2018 im umfassenden Sinne als barrierefrei bezeichnen. Einzelne Kennzeichen einer barrierefreien Gestaltung waren aber schon in einer etwas umfassenderen Form umgesetzt:

So verfügten immerhin jeweils ca. zwei von drei der Wohnungen im Bestand über einen ausreichend (d. h. 90 cm) breiten Eingang, mindestens 120 cm breite Flure oder durchgangsbreite (90 cm) Wohnungstüren. Außerdem ging fast jeder zweite Haushalt davon aus, dass das eigene Badezimmer zumindest theoretisch auch für Rollstuhlfahrer zugänglich ist.

Allerdings sind nur 6,1 Millionen Wohnungen durchgängig schwellenlos begehbar und nur 5,4 Millionen Wohnungen verfügen über eine bodenebene Dusche. Damit ist klar, dass noch genug Luft nach oben vorhanden ist. Ein überraschender Befund der Mikrozensus-Stichprobe, der zumindest verhalten zuversichtlich stimmt, ist aber auch: Nur rund 6,6 Millionen Wohnungen (und damit gut jede sechste bewohnte Wohnung im Wohngebäudebestand) sind gänzlich ohne irgendein einziges Merkmal von Barrierefreiheit.

Deutscher Wohnungsbestand 2018 nach Barrierefreiheitsstatus (Mehrfachangaben)

Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus-Zusatzprogramm, Oktober 2019

Sharing is caring!

WordPress Cookie Plugin by Real Cookie Banner