Aufwind für die Erneuerbaren? Hin und Her im Förderstreit

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Corona macht’s offenbar möglich: Das lange Hick-Hack um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in der schwarz-roten Koalition schien kurzzeitig beendet zus ein. Mitte Mai wurde überraschend eine Einigung verkündet. Damit ist der Plan für den Ausbau des deutschen Ökostroms etwas konkreter geworden. Auch zahlreiche bürokratische Hürden sollen fallen. Für die Baubranche relevant ist – neben dem beigelegten Streit um den Mindestabstand bei Windrädern – auch die Frage um die Anhebung des Förderdeckels für Solarenergie. Dadurch könnte in den zuletzt eingeschlafenen Solarmarkt wieder mehr Bewegung kommen – doch jetzt steht der Kompromiss schon wieder auf der Kippe.   

Wir erinnern uns: Laut Klimaschutz-Plan soll der Ökostrom-Anteil am Stromverbrauch bis 2030 von derzeit über 40 auf sportliche 65 Prozent steigen. Die Länder hatten deshalb zuletzt massiv gedrängelt, dass der Bund durch konkrete Regelungen endlich den Weg für den beschlossenen Ausbau der Erneuerbaren zur Einhaltung der Klimaschutzziele frei machen sollte. Doch vor allem das umstrittene Thema Windkraftausbau an Land bleib der Dauerzankapfel in der Koalition, der die Verhandlungen über Monate ausbremste.

Windkraft: der Mindestabstand zur Wohnbebauung ist geregelt

Nun wurde ein Kompromiss erzielt: Im Baugesetzbuch soll eine neue Länderöffnungsklausel eingefügt werden. Dadurch haben die Länder die Möglichkeit, in ihre Landesgesetze einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden vorzuschreiben. Bislang gibt es in den Ländern hier unterschiedliche Regelungen oder auch nur Empfehlungen. Ein wichtiges Detail am Rand: Die bisherige (und schärfere) bayrische Regelung soll davon unberührt bleiben.

Solarenergie: Wird der Deckel vom Fördertopf genommen …

2012 wurde die Förderung von neuen Solaranlagen von der schwarz-gelben Koalition ab einer installierten Solarkapazität von 52 Gigawatt gedeckelt. Aus Kostengründen und um die damals wachsende Kritik an den massiven Solarförderungen zu beschwichtigen – schließlich werden die Fördermaßnahmen von den Verbrauchern über den Strompreis finanziert. Der deutsche Ausbau der Solarenergie hat sich in der Folge der Deckelung jedoch wieder deutlich entschleunigt. Diese Deckelung sollte laut Regierung aktuell wieder aufgehoben werden.

… oder doch direkt nochmal draufgedrückt?

Doch die Solarbranche hat die Sektkorken erstmal wieder auf die Flaschenhälse zurückgepropft: Denn Ende Mai ruderte der Gesetzgeber wieder zurück: Im Bundestag konnte keine Einigung erzielt werden. Dadurch hat ein Wettlauf mit der Zeit begonnen: Denn in Kürze wird der Förderdeckel erreicht – nach Schätzung der Solarwirtschaft bereits im Juli. Ohne Entdeckelung würde sich der Solarmarkt aus Sicht der Branche mehr als halbieren – eine Aussicht, die für das Erreichen der Klimaschutzziele nicht gerade förderlich sein dürfte.

Bereits in den vergangenen Monaten hat die Investitionsunsicherheit durch die vage angekündigte, aber nie sichere Aufhebung des Deckels nach Ansicht der Solarverbände zu Schäden in Millionenhöhe geführt. Die letzte Chance den Deckel doch noch aufzuheben wäre eine Fraktionseinbringung im Eilverfahren – wozu die Verbände die Koalition dringend auffordern.

Bund und Länder geloben künftig mehr Koordination und modernere Prozesse

Immerhin soll künftig bei den Prozessen laut Absichtserklärung des Bundes das föderale Chaos gelichtet werden: Erklärtes Ziel ist ein Koordinierungsmechanismus von Bund und Ländern, der den Stand des Ausbaus bei den Erneuerbaren Energien laufend überprüfen soll.

Auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise sollen Investitionsvorhaben beschleunigt werden. Dies sei auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise dringend nötig. Der Bund will daher auf konsequente Digitalisierung setzen, eine frühzeitigere Bürgerbeteiligung ermöglichen sowie den berüchtigten Instanzenweg von Pontius zu Pilatus verkürzen.

Opas Genehmigungsverfahren: ab in die Mottenkiste?

Eine in Zeiten von Corona besonders schwierig einzuhaltender und für konkrete Baumaßnahmen geradezu desaströse Vorschrift sind die behördlichen Verfahren, die nach alter Väter Sitte auch im 21. Jahrhundert die körperliche Anwesenheit der Beteiligten einfordern. Das Planungssicherstellungsgesetz erlaubt nun, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch ohne körperliche Präsenz im selben Raum ordnungsgemäß möglich sind. Erstmals sind nun digitale Alternativen für Schritte in behördlichen Verfahren erlaubt: Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen können nun rechtsgültig auch in Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden.

Mehr rechtliche Änderungen: EEG 2017 vs. Corona

Konkret wurden vom Bundestag einige rechtliche Änderungen am Erneuerbare Energien-Gesetz beschlossen (geltende Fassung: EEG 2017), um die Corona-bedingten Einschränkungen und Verzögerungen der Abläufe auf dem erneuerbaren Energien-Markt in Grenzen zu halten und Ansprüche auf EEG-Förderung und EEG-Ermäßigungen zu sichern:

Wegen der pandemischen Einschränkungen dürften Nachweise zur Antragstellung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung bis zum 30. November nachgereicht werden. Auch die Fristen zur Realisierung von Erneuerbare Energien-Anlagen, für die ein Zuschlag gewährt wurde, werden um sechs Monate verlängert – hierdurch soll für die Investoren mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

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